Teil eines Werkes 
1. Bandes, 2. Abtheilung (1839) Specielle Pflanzenproductionslehre
Entstehung
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§. 88. Jedes Beet muß in der Mitte einen horizon⸗ tal anzulegenden Wäſſerungsgraben erhalten, welcher ſein Waſſer aus dem davor herziehenden Vertheilungsgraben, bei kleinen Anlagen direct aus dem Zuleitungsgraben empfängt. Zwiſchen je zwei Beeten liegt ein Abzugsgraben, welcher das gebrauchte Waſſer den quer unter den Beeten anzule⸗ genden groͤßeren Abzugsgräben zufuͤhrt, die häufig zugleich auch wieder als Zuleitungs⸗ oder Vertheilungsgräben fuͤr andere anſtoßende, etwas tiefer gelegene Bewäſſerungsanla⸗ gen dienen.

Bei 60 und darüber breiten Beeten iſt es zweckmäßig, in der Mitte des Beetabhanges noch eine zweite Reihe horizontaler Ueber⸗ ſchlaggräben anzubringen und ſolche mittelſt einiger Einläſſer mit dem Beetwäſſerungsgraben zu verbinden.

§. 89. Der Fall des Beetabhanges(vom Waͤſſerungs⸗ nach dem Abzugsgraben) braucht auf gutem Boden am An⸗ fange des Beets nur 1 ½ Zoll auf 10 Fuß zu ſeyn, wäh⸗ rend ſolcher gegen das Ende hin etwa die Haͤlfte mehr be⸗

tragen ſoll; hieraus ergibt ſich zugleich das Gefaͤlle fuͤr den⸗

zwiſchen zwei Beeten angebrachten Entwäſſerungsgraben. Die Wäſſerungsgräben ſind je nach Breite und Länge der Beete am Anfange ½ bis 1 Fuß, am Ende„% bis ¾ Fuß breit; umgekehrt verhält es ſich mit den Abzugsgräben, die An⸗ fangs ſchmaͤler und am Ende breiter und tiefer ſeyn ſollen.

§. 90. Um die Beete vollkommen zu formiren, ſo iſt, nach vollzogener Abſteckung der Gräben, der Raſen abzuhe⸗ ben, und alsdann ein Umbau vorzunehmen, wonach die Ra⸗ ſenſtreifen wieder aufgelegt und dabei die Gräben zugleich angelegt werden. Iſt aus triftigen Gründen ein ſolcher vollſtaͤndiger Bau nicht ausführbar, ſo kann bei ſchmalem und flachem Rückenbau auf gutem Boden auch eine, wenn auch unvollkommenere Beetbewaͤſſerung durch Verwen⸗ dung der Raſen und der Erde von den Graͤben und hoͤheren