Teil eines Werkes 
1. Bandes, 2. Abtheilung (1839) Specielle Pflanzenproductionslehre
Entstehung
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anlage, welche hier einzig oder doch am beſten geeignet iſt, ſobald es an hinreichendem Waſſer nicht gebricht und die Koſten nur irgend aufgebracht werden können.(§. 64.)

§. 85. Man beſtimmt zu dem Ende die Zuleitungs⸗ gräben nach denſelben Grundſaͤtzen wie für den Hangbau, namentlich unter Beobachtung der Regel, ſie auf den höhe⸗ ren Punkten, mit wenig Gefälle(2— 3 Linien p. 10 Fuß), und ſo hoch als thunlich über der Oberflaͤche der Wieſe zu halten(ſ.§.§. 70— 72). Gewöhnlich bedarf man parallel mit dem Zuleitungsgraben, bei größeren Flächen oder etwas ungleicher Oberfläche zum Theil auch in anderer Richtung, noch Vertheilungsgräben, welche das Waſſer aus jenem empfangen.

§. 86. Die Beete werden in der Richtung des Haupt⸗ gefaͤlles der Fläche beſtimmt. Die Breite der Beete richtet ſich nach dem Terrain, der zu Gebot ſtehenden Waſſermenge und den Koſten. Die letzteren ſind bei ſchmalen Beeten mit gleichem Gefälle nach den Kanten geringer, als bei breiten. Auch iſt bei ſchmalen Beeten leichter eine gleiche Vertheilung des guten Grundes und darauf hin ein gleiche⸗ rer Graswuchs zu erzielen, als bei breiten. Dagegen erfor⸗ dern dieſe weniger Waſſer zur vollſtaͤndigen Bewäſſerung, als jene. Unter 30 und uͤber 60 Fuß ſoll jedoch nur in be⸗ ſonderen Ausnahmsfällen die Breite beſtimmt werden.

§. 87. Die Laͤnge der Beete richtet ſich theils nach der Größe(Breite) der Wieſe, theils nach dem Fall, welchen dieſe hat. Bei etwas betraͤchtlichem Falle muß man die Beete abkuͤrzen, und darf ſie oft nur 60 bis 80 Fuß lang machen; bei ſehr ebener Lage gibt man ihnen 100“ und mehr Länge. Ueber 150“ ſoll, auch auf dem günſtigſten Terrain, das Beet, ohne Unterbrechung des horizontalen Wäͤſſerungsgrabens, nicht lang ſeyn, weil ſonſt eine gleich⸗ mäßige Ueberrieſelung zu ſchwer zu erreichen iſt.

Ueber das Unterbrechen oder Abſetzen der Beete ſ.§. 90.