Teil eines Werkes 
1. Bandes, 2. Abtheilung (1839) Specielle Pflanzenproductionslehre
Entstehung
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gung arteſiſcher Brunnen, zur Ausfuͤhrung bringen, derge⸗ ſtalt, daß das Waſſer uͤber der Oberfläche des Bodens als Springquelle ſich ergießt und in ſo hoch als nöthig gehalte⸗ nen waſſerfeſten Canaͤlen abgeführt wird.

10. Unterirdiſche Abführung.

§. 46. Iſt bei mangelndem Gefälle und entgegenſte⸗ henden Hinderniſſen keines der bis jetzt angeführten Hülfs⸗ mittel mit Erfolg anwendbar; ſo bleibt noch in Betracht zu ziehen, ob durch Anlegung von Stollen, oder durch tief gelegte uͤbermauerte Canäle oder ſogenannte Siele(unter⸗ irdiſche Leitung durch Bohlencanaͤle) eine unterirdiſche Ab⸗ führung des Waſſers möglich iſt.

Bei Wieſenflächen, deren Verſumpfung von einem Bache her⸗ rührte, welcher als Mühlgraben diente und deſſen Waſſerſtand deß⸗ halb, ohne die Mühle aufzugeben, nicht geſenkt werden konute, führte ich z. B. einen Canal unter dem Bette des Bachs durch, welcher unterhalb des Wehrs ſeinen Ausfluß erhielt, und war dadurch im Stande, ein Gefälle von 5 Fuß zu erlangen und eine vollſtändige Entſumpfung zu erreichen.

11. Sonſtige allgemeine Regeln.

§. 47. Bei der Trockenlegung von Wieſen, welche nicht gleichzeitig mit einer Bewäſſerungsanlage verſehen werden koͤnnen, iſt, beſonders bei Moor⸗ und Torfgrund, ſtets Bedacht zu nehmen, ſie nicht allzutrocken zu legen, indem der Erfolg ſonſt ein noch geringerer Ertrag, als vorher, ſeyn kann.

Können ſolche Wieſen nicht bewäſſert werden, und man hätte, nach ausgeführter Entwäſſerung, ein zu ſtarkes Austrocknen über Sommer zu befürchten, ſo iſt dahin zu trachten, durch Schleußen, welche in die Abzugsgräben eingeſetzt ſind, das Waſſer nach Be⸗ dürfniß bis zu einer gewiſſen Höhe anzuhalten.,

Uebrigens iſt bei allen ſtark ſumpfigen, zumal torfigen und moo⸗ rigen Wieſen die Entwäſſerung nur die Vorarbeit, um ſie in ein⸗ träglicheren Stand zu ſetzen; erſt durch weiter in Anwendung zu