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Resultate der Versuche über Erzeugung und Gewinnung des Düngers : wie solcher unter bestimmten Verhältnissen aus Futter und Einstreu bei Haltung der Pferde, des Rindviehes und der Schaafe entsteht ; nebst einer Berechnung oder Ausmittelung des Gewichts und Maaßes von denjenigen ländlichen Erzeugnissen, welche zur Ernährung der Thiere und Erzeugung des Düngers am gewöhnlichsten angewandt werden ; desgleichen Versuch zu einer Werths-Vergleichung der vorzüglichsten Ackerbau-Erzeugnisse nach Roggen-Körner-Werth, wie solche ... bei dem Gute Schierau angenommen und berechnet werden / vom Königl. Amts-Rathe Block. Mit einem Vorw. und Anm. vom Staats-Rathe Thaer
Entstehung
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ad 3. a. Beſchreibung und Umfang des Graſungsrechtes der kleinen Ge⸗ meine auf den Graͤnzen und Feldrainen der Bauern. Ausmittelung des Flaͤcheninhalts der Graͤſerei...

Die Raine und Graͤnzraͤnder auf den erb⸗ und eigenthuͤmlichen, aber noch in Gemein ſchaft liegenden Aeckern der Bauern, auf welchen die kleine Gemeine das Graſungsrecht beſitzt, enthalten laut Vermeſſungs⸗-Regiſter 772 Morgen. Da nun aber dieſe Raine in allen drei Feldern liegen, und ein Feld alljaͤhrlich als Weideland benutzt wird, ſo koͤnnen auch nur hier zwei Drittheile obiger Flaͤche als Graͤſerei⸗ Nutzung in Anſchlag gebracht werden, welche

48 Morgen betraͤgt. Ausuͤbung und Zeitraum des Graſungsrechtes.

Die kleine Gemeine uͤbt dieſes Graſungsrecht mit 80 Sicheln aus, welches ihre Kauf⸗ Contrakte naͤher nachweiſen. Dieſe Sichelgraͤſerei beginnt alljaͤhrlich mit dem 24ſten Mai und endet mit Anbeginn der Ernte, welche hier Orts gewoͤhnlich gegen Jacobi trifft.

b) Abſchaͤtzung und Werth vorſtehenden Graſungsrechtes. 3 Abſchaͤtzung des Graſungsrechtes nach Heu.

Der Morgen iſt im Durchſchnitt aller Jahre auf 6 Centner Heuertrag geſchaͤtzt, ein Centner wurde auf die Entfernung in Abzug gebracht, mithin kommen 5 Centner pro Morgen in Abſchlag, welches zuſammen 240 Centner betraͤgt und auf die Sichel eine Nutzung kommt

. von 330 Pfund Heu. Abſchaͤtzung des Graſungsrechtes nach Roggenwerth.

Die Graͤſer auf dieſen Rainen ſind zwar von guter Eigenſchaft, da aber dieſe Raine oft von Menſchen und Vieh betreten werden und das Gras dadurch leidet, ſo koͤnnen auch 3 Pfund dergleichen Heu nur der Werth eines Pfund Roggens beigemeſſen werden. Es ſoll dem⸗ nach die kleine Gemeine fuͤr die Entſagung des beſchriebenen Graſungsrechts nach voller An⸗ rechnung des Bruches pro Sichel erhalten:

110 Pfund Roggenwerth. G

Entſchaͤdigung mit Ackerland fuͤr die Entſagung des Graſungsrechtes⸗

Mit Ackerland von ſchon beſchriebener Guͤte wird abgeloͤſet, es muß daher der Gra⸗ ſungsberechtigte fuͤr das Ausuͤbungsrecht mit einer Sichel und voller Anrechnung des Bruches

62 Quadratruthen Ackerland zu erb⸗ und freiem Eigenthum erhalten, um ihm den alljaͤhrlichen Reinertrag von 110 Pfund Roggenwerth zuzuſichern.

Die Bauerſchaft hat demnach an die kleine Gemeine fuͤr ſaͤmmtliche 80 Sicheln⸗Graͤ⸗

ſereirechts an Ackerland abzutreten: 27 Morgen 100 Quadratruthen.

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