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§. 888.
Auch die Formen des Anbaues, namentlich der in dieſer Beziehung ſich in Vergleich zu den Städten freier geſtaltenden Dörfer zeigen große Abhängigkeit von den Formen der Oberfläche und inſofern mittelbar auch vom innern Bau. Es laſſen ſich für die ländliche Anſiedelung im Allgemeinen drei Hauptformen un⸗ terſcheiden, die natürlich oft Uebergänge ineinander bilden:
1) Geſchloſſene Gruppirung der Häuſer um einen Mittel⸗ punkt.
2) Vertheilung längs einer Linie, z. B. auf einer oder auf beiden Seiten eines Baches oder einer Straße. Dabei treten die einzelnen Gehöfte, durch Gärten oder ſelbſt Wieſen und Felder ge— trennt, zuweilen ſchon ziemlich weit auseinander.
3) Vollſtändige Zerſtreuung der einzelnen Höfe und Häuſer über unregelmäßige Flächenräume, ja über ganze Dorffluren, oder der Art, daß überhaupt kaum noch abgeſchloſſene Orte zu unter⸗ ſcheiden ſind.
Die erſtere dieſer Formen findet ſich vorzugsweiſe in Ebenen oder flachen Gegenden(ſelbſt auf Hochplateaus) ohne markirte Thal⸗ einſchnitte von hinreichender Breite für den Einbau von Orten. Sie bietet die Vortheile, die überhaupt das Zuſammenleben der Men⸗ ſchen, ihre gegenſeitige Hülfleiſtung und Unterhaltung gewährt, in beſonders hohem Grade, hat aber für eine ackerbautreibende Bevöl⸗ kerung den Nachtheil, daß die äußern Felder der Gemarkung von den Höfen, zu denen ſie gehören, oft ſehr entfernt liegen. Dazu kommt noch, daß ſie, wenn nicht geſetzliche Beſtimmungen es verhindern, außerordentlich zur Zertheilung der Grundſtücke bei Erbtheilungen bis zu den kleinſten Parzellen, theilweiſe daher alſo zur ſogenannten Zwergwirthſchaft, veranlaßt und daß ſie bei der wenig maſſiven Bauart der meiſten Dörfer jede Feuersgefahr außerordentlich ſteigert.
Die zweite Form, die langgeſtreckte, findet ſich vorherrſchend in Gebirgsgegenden, oder doch wenigſtens in ſolchen mit entſchie⸗
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