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gen und nach dem Schlendrian bewirthſchaftet werden.
Einen ſtarken Antrieb zur Benutzung dieſer Huth⸗Freiheit gewaͤhrt die Beſchraͤnkung der Wald⸗Weide durch die Beſtimmung, daß ſolche die Wieder⸗Cultur nicht hindern darf. Die letztere erfordert dieſe Einſchraͤnkung ſchlechter⸗ dings, wenn wir endlich dahin kommen wollen den Verwuͤſtungen unſerer Waͤlder Grenzen zu ſetzen und neue Forſt⸗Anlagen moͤglich zu ma⸗ chen, die kuͤnftig um ſo noͤthiger werden, da das Holz⸗Beduͤrfniß durch die Familien, welche ſich neu einſiedeln, ſucceſſiv vermehrt wird.
Beide Maaßregeln,— jene Huthfreiheit und dieſe Weide⸗Beſchraͤnkung,— unterſtuͤtzen ſich alſo gegenſeitig auf das wirkſamſte. Sie mußten aber gleichzeitig genommen werden, wenn die Vortheile davon ohne Opfer verlangt werden ſollten. Schraͤnkte man naͤmlich die Wald⸗Weide ein, ohne daß man zugleich Ge⸗ legenheit gab, den Abgang durch Futtergewaͤchs⸗ bau zu erſetzen, ſo waͤre eine Futter⸗Noth ent⸗ ſtanden; und gab man die Huthfreiheit fuͤr den Acker, ohne die Wald⸗Weide einzuſchraͤnken,
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