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Reden des Herrn Staatskanzlers Freiherrn von Hardenberg bei den Versammlungen der ständischen Deputirten in Berlin, am 7ten und 16ten September 1811
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Dieſerhalb beſchaͤftigt ſich die Regierung auch ganz vorzuͤglich und angelegentlich mit dieſem wich⸗ tigen Gegenſtande, Sie wird ihm ferner um ſo mehr ihre ganze Aufmerkſamkeit widmen, da nur durch einen angemeſſeneren Betrieb des Landbaues das platte Land in die Lage kommen kann, ohne Druck des Einzelnen in demſelben Verhaͤltniß wie die Staͤdter, zu den Staats⸗Bedurfniſſen ſteuern zu koͤnnen, und da es gewiß iſt, daß vor Eintritt dieſer gleichmaͤßigen Beſteuerung, eine wohlthaͤ⸗ tige allgemeine Gewerbefreiheit nicht ohne indivi⸗ duelle Verletzungen ſtatt finden kann, die unſere Staatsverwaltung nicht zulaſſen darf und nie zu⸗ laſſen wird.

Es iſt nicht zu miskennen, daß unſere agra⸗ riſche Geſetzgebung bisher noch unvollkommen war, und daß hierin der Grund des ſchlechten Zuſtandes des platten Landes hauptſaͤchlich liegt. Die Maas⸗ regeln, die man zu Zeiten ergrif, waren ſelten wirkſam, theils weil ſie nicht conſequent ausge⸗ fuͤhrt wurden, theils weil ſie die Grund⸗Urſachen nicht erreichten, und niemals das Ganze umfaßten.

Alles dies zu aͤndern, ſey jetzt unſer Geſchaͤft. Wir koͤnnen es mit einer hohen Sicherheit begin⸗

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