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den, ſo beweiſt dies bloß, wie ſich der Grundwerth im Verlaufe der 40 Jahre durch erhoͤheten Ertrag und günſtige Konjunkturen gehoben hat, indem mit den letztern durch Induſtrie der Beſitzer die Ackerkultur ſich verbeſſerte, und wenn ich vom Grundwerthe jetzt 1620 Thlr. Zinſen in Ausgabe ſtelle, ſo iſt damit nicht geſagt, daß der Gutsbeſitzer dieſe wirklich abzugeben habe. Denn wenn derſelbe auch nicht gerade 36,000 Thlr. Schulden hat, ſo gehoͤrt doch zur Vollſtaͤn⸗ digkeit der Wirthſchaftsrechnung, daß von dieſem wahren Grundkapitale die uͤblichen Zinſen mit 1620 Thlr. in Ausgabe gebracht werden, weil ja der Beſitzer das Gut veraͤußern und in dieſem Falle das dafuͤr empfangene Kapital durch Verleihung gewiß ſo hoch nutzen wuͤrde. Haften nicht gerade 36,000 Thlr. Schulden auf dem Beſitzthum, ſo iſt die Stellung des Beſitzers um ſo beſſer. Er kann ſich in unguͤnſtigen Zeitverhaͤltniſſen um ſo weniger gedraͤngt fuͤhlen, und wird vom Er⸗ trage des Guts im Durchſchnitt der Jahre erheblich eruͤbrigen, und dadurch in Stand geſetzt ſeyn, nicht bloß auf Erhaltung und Neubau der Wirthſchaftsgebaͤude das Noͤthige zu verwenden, ſondern auch durch anderweitige zweckmaͤßige Meliorationen im Acker und Viehſtand die Ertrage derſelben zu erhoͤhen.
Daß dieſe Wirthſchaft anch in dem eben nicht glaͤnzenden Sexennio von 1819 bis 1825 ohne Nachtheil betrieben wurde, zeigt die Balance der Einnahme und Ausgabe Seite 10. Sie brachte außer den eigentlichen Wirthſchaftskoſten von Nr. 5 bis 18 nicht bloß die Zinſen vom Grundkapitale, ſondern auch die Zinſen vom ſtehenden und Betriebskapitale, ihre Grund⸗ und andere Steuern und die Verſicherungs⸗Beitraͤge gegen Gefahren auf.
Bei einer zeitgemaͤßen Schaͤfereihaltung wuͤrde ſie noch ein erhebliches Plus gegeben haben, wie die Wirthſchaft A, welche gegen dieſe im Acker⸗Produktenbau bedeutend zuruͤck ſtand(vergl. S. 18 bis 20 und 31). Und daß die Haltung von 600 Stuͤck feinen Schaafen möglich war, wird man nicht bezweifeln, wenn man den vorzuͤglichen Stroh⸗ und Futtergewaͤchs⸗Gewinn der Wirthſchaft beachtet hat.
Die Zinſen des Grundkapitals, welche mit 1620 Thlr. in Ausgabe geſchrieben, ſind als die⸗ jenige Pachtſumme zu betrachten, welche, wenn das fragliche Grundſtuͤck in Zeitpacht haͤtte uͤber⸗ laſſen werden ſollen, gewiß dafuͤr offerirt ſeyn wuͤrde, wobei der Paͤchter ſich doch wohl noch zur Uebernahme der Grundſteuern erboten haben möchte. Wenigſtens wuͤrde er bei Erfuͤllung ſolcher Offerten im Durchſchnitte der 6 Pachtjahre immer noch beſtanden haben, obwohl er dann aus ſeinem Pachtgeſchaͤfte auch nichts mehr, als ſeinen Lebensunterhalt nothduͤrftig bezogen haͤtte. Bei 1620 Thlr. jaͤhrlicher Pacht traͤgt der Morgen im Durchſchnitt von Acker und Wieſe ſchon 2 Thlr. 20 Gr.(die Hufe 85 Thlr.), was unter den mehr bezeichneten Lokal⸗Verhaͤlt⸗ niſſen und mittleren Produktenpreiſen als eine gar nicht geringe Pacht angeſehen wer⸗ den wird(vergl. Beiſp. A S. 36). Fiele dem Paͤchter auch die Grundſteuer zur Laſt, wie dieſe denn bei Staatsguͤtern in der Regel mit in der Pachtſumme bezogen wird, ſo muß der Morgen noch 11 Gr. mehr, alſo 3 Thlr. 7 Gr. Pacht abtragen, wobei die Bewirthſchaftung des Guts zu einer Zeit, wo der Scheffel Roggenwerth 1 Thlr. gilt, nur die Muͤhe des Paͤchters noch gehoͤrig
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