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Über Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritanien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit : nach amtlichen Urkunden / von Cäsar Moreau
Entstehung
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zum Betrage von 600,000 L. St. jaͤhrlich jetzt aber gar nichts mehr davon auch allein den Handel mit der Tuͤrkei, obgleich in der letzten Zeit die Hollaͤnder ihre Mitbewerber geweſen wa⸗ ren, und die Franzoſen lange an dieſem Handel nagten an dem Handel mit Spanien nah⸗ men ſchon ſeit langer Zeit die Franzoſen und Hollaͤnder Theil; doch iſt es noch nachtheiliger, daß wir von den Hollaͤndern jaͤhrlich viel weißes Tuch einfuͤhren, und neuerdings fuͤhrten wir zum Werthe von 150,000 k. St. jaͤhrlich an Stoffen und geringem Wollenzeug ein. Unſer Autor ſagt ferner:fruͤher hatten wir allein den Handel mit Portugal, doch ſind jetzt die Franzoſen und Hollaͤnder dort, wie in Italien, wohin wir auch allein handelten, unſere Mitbewerber. Auch die Venetianer verkaufen dort viel Tuch. Waͤhrend der ganzen Regierungszeit Koͤnig James I. und waͤhrend des groͤßten Theils der Regierung Koͤnig Carl's I. hatten wir das Monopol der Wollen⸗Manufakturen nach faſt allen Theilen der Handelswelt; dies war unſer Haupt⸗Juwel, und da zu jener Zeit unſere Importation geringer war als jetzt, ſo iſt es kein Wunder, daß unſere Erfindungen ſo weit gingen.

Durch dieſen Autor erhalten wir kein geringes Licht Hinſichts der Geſchichte der Wollen⸗ Manufakturen, und obgleich ſein Werk theilweiſe mit Uebertreibung geſchrieben iſt, ſo verdient es ſelbſt noch in unſeren Tagen geleſen zu werden.

1678. Da das Geſetz, die Todten in Wolle zu begraben(18. Car. II. c. 4.), nicht ge⸗ hoͤrig beachtet wurde, ſo ward es widerrufen, und ein neues Geſetz(80. Gar. II. c. 3.) ver⸗ ordnete, daß in jedem Pfarrſpiel ein Regiſter gefuͤhrt werden ſollte, worin atteſtirt waͤre, daß al⸗ les, was ſich am Leibe des Todten befaͤnde, aus Schaafswolle beſtaͤnde; die Verwandten ſollten hicruͤber ein eidliches Zeugniß bei 5 L. St. Strafe ablegen, wovon die Haͤlfte den Armen, und die andere dem Entdecker zufallen ſollte. Doch ging die Eitelkeit der Großen und Reichen ſo weit, daß ſie lieber die Strafe zahlten, um nur den Koͤrper ihrer todten Freunde mit feiner Leinwand, Kanten ꝛc. ſchmuͤcken zu koͤnnen, obgleich dies ganz gegen das National⸗Intereſſe war.

1685. England verdankt den franzöſiſchen Fluͤchtlingen die Verbeſſerung verſchiedener· Ma⸗ nufakturen leichter Wollenſtoffe..

1696. Das Parlament erließ eine Akte(7. 8. Gul. III. c. 28.), um mit groͤßerem Nach⸗ druck die Exportation der Wolle zu verhindern, und um die Einfuhr derſelben aus Irland zu be⸗ foͤrdern. Doch da ſowohl vor dieſer Zeit als ſpaͤter viele Geſetze gemacht wurden, um die bri⸗ tiſche Wolle im Lande zu erhalten, ſo iſt es uͤberfluͤſſig, hierin ausfuͤhrlicher zu ſeyn. Die zur

Einfuhr irlaͤndiſcher Wolle beſtimmten Haͤfen waren: Whitehaven, Liverpool, Cheſter, Briſtol, Bridgewater, Minehead, Barnſtople und Biddeford.

1698. Das Haus der Pairs wandte ſich an Koͤnig William, um die Woll⸗Manufaktu⸗ ren Irlands zu entmuthigen, da ihr Steigen die Englaͤnder in Schrecken verſetzt hatte, und um dagegen die Leinen⸗Manufakturen jenes Reichs zu unterſtuͤtzen, in Folge einer Parlaments⸗Akte

von 1696. 1699. Da neuerdings Klagen laut wurden, daß Wolle und Wollen⸗Fabrikate aus Irland