Wollentuch machen oder weben, als einzig und allein in einer Stadt, Marktflecken, Stadt⸗ korporation oder Meßſtadt, oder in ſolchem Ort, wo ſolche Tuche gewoͤhnlich 10 Jahr vor dieſer Akte gemacht wurden.
6) Niemand ſollte ſich als Weber niederlaſſen, wenn er nicht zuvor 7 Jahr Lehrling in ſolchem Geſchaͤft war.
Endlich ſollte nichts von dem, was in dieſer Akte enthalten iſt, auf die Einwohner der Graf⸗ ſchaften Vork, Cumberland, Northumberland und Weſtmoreland ausgedehnt werden oder ihnen zum Nachtheil gereichen, und duͤrfen ſie Webeſtuͤhle in ihren Haͤuſern halten und thun, was ſie vor dieſem Statut zu thun berechtigt waren.
1558. Verſchiedene Verordnungen und Geſetze wurden im erſten Jahre der Regierung der Köͤnigin Eliſabeth erlaſſen, um die Tuch- und Kerſey⸗Manufakturen in einigen Staͤdten in Eſſex zu verbeſſern.—
1560. Guicardin ſagt in ſeiner Beſchreibung der Niederlande, als er von dem Handel der Niederlande mit England ſpricht, daß ſie zu jener Zeit mehr als 1200 Saͤcke engliſche Wolle zu Bourges einfuͤhrten, die allein 250,000 Kronen werth waren; aber, fuͤgt er hinzu, es iſt kaum glaubbar, daß— da die Tuchwaaren, die die Englaͤnder in die Niederlande einfuͤhrten, ein Jahr durch's andere ohne Zweifel uͤber 200,000 Stuͤck betrugen, welche zum allergeringſten Preis von 25 Kronen pro Stuͤck 5,000,000 Kronen oder 10,000,000 holl. fl. betrugen(mehr als 1 Mill. L. St.), ſo daß dieſe und andere Waaren, die uns die Englaͤnder brachten und von uns holten, einen jaͤhrlichen Betrag von mehr als 12 Millionen Kronen oder 24 Mill. fl.(mehr als 2,400,000 L. St.), zum großen Vortheil beider Nationen, ausmachten— keine von beiden ihren ausgedehnten Handel damit beſtreiten konnte(wenigſtens nicht ohne den groͤßten Schaden). Die Kaufleute kamen daher auf den Entſchluß, ihre Waaren gegen Seeſchaden durch einen vereinten Beitrag zu ſichern.—
1564. Seit der Thronbeſteigung der Koͤnigin Eliſabeth wurden in England viel neue Ge⸗ ſetze, wegen Verbeſſerung der Wollen⸗Manufakturen, gegen die Importation fremder Manufaktur⸗ Waaren, fuͤr die Errichtung neuer Manufakturen und wegen der Verbeſſerung der alten, ausge⸗ geben.
1566. Durch ein Statut, welches zur Verbeſſerung der Tuchmacher⸗Kompagnie der Stadt Shrewsbury erlaſſen wurde, erfahren wir, daß der Handel mit welſchem Wollentuch und Leinen, welche man in der Regel welſche Baumwolle, Frieß und Plain nannte, waͤhrend langer Zeit in dieſer Stadt betraͤchtlich geweſen iſt; die Tuchmacher⸗Zunft beſchaͤftigte uͤber 600 Menſchen (8. Elisabeth c. 7.)
1567. Zu dieſer Zeit lernte die Stadt Norwich, welche durch Ret's Empoͤrung im Jahre 1549 faſt gaͤnzlich zerſtoͤrt worden war, jene feinen, leichten Stoffe fabriciren, welche ſpaͤter ihren Namen fuͤhrten, und dieſe Stadt nicht allein reich, ſondern beruͤhmt in ganz Europa machten.— Die Brauntuch⸗Fabrikanten(bay makers) ließen ſich hauptſaͤchlich in Colcheſter und deſſen


