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Über Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritanien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit : nach amtlichen Urkunden / von Cäsar Moreau
Entstehung
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meiden, wofuͤr nur die alten, vor 20 Jahren feſtgeſtellten Abgaben gezahlt werden ſollten; doch durften ſie nicht in Frankreich verkauft werden. Von der anderen Seite durfte franzoͤſiſches Tuch frei im Gebiet des Kaiſers verkauft werden.(Foedera V. XIV. p. p. 309. 322.)

Dies iſt einer der vielen Beweiſe, daß die Spanier ihre herrliche Wolle zu Tuch fabricirten, bevor die National⸗Induſtrie durch den Einfluß des aus Amerika eingegangenen Silbers und Gol⸗ des verdorben wurde.

1530. Da die Fremden ſehr entmuthigt wurden, ſo verließen ſie England und mit ihnen viele der engliſchen Manufakturiſten in einem ſolchen Grade, daß die Woll⸗Manufakturen ſehr in Verfall geriethen, und daß fremdes Tuch wohlfeiler als engliſches verkauft wurde. Demzufolge benutzten die Gutsbeſitzer viel Land zu Schaafweiden, um die Niederlande mit Wolle zu verſehen. (Foedera V. XIV. p. p. 389, 424.)

1534. Eine Parlamentsakte(25. Henry VIII. c. 13.) fuͤhrt an, daß der Gebrauch, Meie⸗ reien zu vergroͤßern und Land Statt zum Ackerbau zum Unterhalt großer Schaafheerden zu be⸗ nutzen, ein neuerdings entſtandenes Uebel ſey; ſo daß einige 24,000, andere 20,000, wieder an⸗ dere 10,000 und 5000 Schaafe hielten, wonach ein gutes Schaaf, welches fruͤher 2 Sch. 4 D. oder hoͤchſtens 3 Sch. koſtete, jetzt 6 Sch., 5 Sch. oder wenigſtens 4 Sch. koſtete, und ein Stein Wolle, welcher fruͤher 1 Sch. 6 D. oder 1 Sch. 8 D. koſtete, jetzt 4 Sch. oder 3 Sch. 4 D. wenigſtens galt ꝛc.; dies alles ſind Sachen, die zur Abnahme der Gaſtfreundſchaft, zur Abnahme der Bevoͤlkerung und zur Verringerung der Tuchfabrikation beitrugen, durch welche viele arme Leute fruͤher beſchaͤftigt wurden. Als Huͤlfe dafuͤr wurde verordnet, daß Niemand mehr als 2400 Schaafe (excluſive Laͤmmer) und hoͤchſtens zwei Meierhoͤfe halten ſollte.

Autoren fuͤhren an, daß die Grafſchaften Surrey, Berks ꝛc. in der Naͤhe Londons fruͤher bedeutende Woll⸗Manufakturen beſaßen; da indeß ihre Nachbarſchaft mit London dazu beitrug, daß ſie theuerer als in abgelegenen Theilen waren, ſo haben die weſtlichen und noͤrdlichen Graf⸗ ſchaften dieſe Manufakturen ausgeſtochen.

1537. Zu dieſer Zeit(nach Camden in ſeiner Britannia) wurden Woll⸗Manufakturen zu Halifax in Yorkſhire eingefuͤhrt. Er ſagt, daß außer der Groͤße dieſes Pfarrſpiels, welches 11 Kapellen und circa 12,000 Seelen enthielt, die Induſtrie der Einwohner bewunderungswerth ſey, da ſie trotz eines oͤden Bodens ſo durch den Wollhandel florirten, daß ſie ſehr reich wurden, und deshalb einen Ruf bei ihren Nachbarn erlangten.

1540. Eine Parlamentsakte wurde zu Schottland erlaſſen, wonach beſtimmt wurde, daß in jedwedem Marktflecken ein Beamter zur Verſiegelung des Wollentuches angeſtellt werden ſollte, um allen Betrug durch Walken und Faͤrben ꝛc. zu verhuͤten.(Jac. V. part. VII. c. 112.)

1549. Eine Parlamentsakte wurde erlaſſen(3. 4. Edw. VI. c. 2.) wegen verſchiedener Verordnungen gegen den Betrug bei der Woll⸗Fabrikation: die Fabrikanten ſollten ihr Tuch be⸗ ſiegeln, Maßregeln gegen das Ausdehnen des Tuches, wegen des guten Faͤrbens der zur Tuch⸗Fa⸗ brikation beſtimmten Wolle, auch des zu Huͤten und Kappen beſtimmten, auch daß nichts Verderb⸗

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