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Über Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritanien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit : nach amtlichen Urkunden / von Cäsar Moreau
Entstehung
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Wolle.

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1264, eingetragen worden, obgleich es unter den Akten nicht vorzufinden iſt.(Rot. pat. 3. FEdw. 1. on 1.)

1297. In Folge einer Allianz gegen Frankreich und zweier politiſchen Verbindungen zwiſchen den Familien Eduards Koͤnigs von England und Gu's Earls von Flandern, erhielten letztere einen ſehr vortheilhaften Handelstraktat, wonach den Flamlaͤndern erlaubt wurde, Wolle und andere Waaren aus Eduards Laͤndereien, ſowohl aus England, Irland, Schottland und Wales, mit der⸗ ſelben Freiheit auszufuͤhren, wie dies von lombardiſchen und engliſchen Kaufleuten geſchah.(Foe- dera V. II. p. p. 737. 765.) 8

Das Parlament bewilligte dem Koͤnige eine neue Abgabe von 40 Sch. auf jeden Sack

1298. Zu dieſer Zeit finden wir, daß ein Beamter angeſtellt wurde, um auf allen Meſſen durch ganz England Tuch zu meſſen, Aufſicht daruͤber zu fuͤhren und Strafen bei ſolchen zu er⸗ heben, die nicht nach den Verordnungen vorgefunden werden, und dieſe Strafgelder der Schatz⸗ kammer abzuliefern. Dieſer Beamte hatte Deputirte durch das ganze Koͤnigreich. Das Ent⸗ ſtehen dieſes Amtes iſt unbekannt, da nur bei Gelegenheit der Anſtellung eines Beamten, der die Auflagen der Tuchmanufakturen, ſo wie die uͤbrigen Abgaben auf fremdes und engliſches Tuch, einzuziehen hat, davon die Rede iſt(21. Maͤrz).(Madoxs hist. c. 18.§. 5.)

Der Koͤnig verordnete durch ſchriftliche Befehle, die er den Sheriffs von Cambridge, Hun⸗ tingdon, Nottingham, Derby, Bedford, Buckingham, Warwick, Leiceſter, Rutland und Norfolk uͤberſandte, daß alle die Wolle, ſo wie die Wollenfelle, welche aus allen dieſen Grafſchaften exportirt werden wuͤrden, nur zu Lynn verſchifft, und daß daſelbſt die Abgaben gezahlt werden ſollten. Eine Wage zum Wiegen der Wolle, ſo wie Siegel fuͤr die Zollabgaben, wurden von der Schatzkammer den Beamten, die die Abgaben in dieſem Hafen einzuziehen hatten, uͤberſandt. Zum ſelben Behuf wurden dergleichen Beamten in den Haͤfen von Newcaſtle, Kingston auf Hull, Boſton, Yarmouth, Ipswich, Southampton, Briſtol und London angeſtellt.(Madoxs hist. c. 18.§. 5.)

1314. Der Koͤnig von Frankreich ſchrieb dem Koͤnig Eduard, daß er fruͤher den engliſchen Wolleinfuͤhrern, die ihren Stapelplatz zu Antwerpen hatten, die Erlaubniß ertheilt habe, ihre Waa⸗ ren nach ſeiner Stadt St. Omer zu bringen, uin daſelbſt ihren Stapelplatz zu halten, zu welchem Ende er ihnen große Freiheiten und Privilegien ertheilt habe, hoffend, daß dieſes Verfahren ihm und ſeinen Unterthanen großen Vortheil bringen wuͤrde, daß ſie aber jetzt ihre Waaren nicht mehr nach ſeiner Stadt Lisle zu den jaͤhrlichen Meſſen braͤchten, wie ſie es zu thun pflegten, als ihr Stapelplatz zu Antwerpen war, und dadurch andere Kaufleute ermunterten, daſſelbe zu thun, wo⸗ durch ſeine Unterthanen vielen Verluſt erlitten. Dieſerhalb forderte er jetzt ſeinen Schwieger⸗ ſohn auf, ſeinen Unterthanen zu verordnen, die Meſſen wie fruͤher zu beſuchen. So ein wich⸗ tiger Gegenſtand war die Acquiſition engliſcher Wolle. Koͤnig Eduard antwortete ihm(Ber⸗ wick den 16ten Juli): daß, da dieſe Angelegenheit ſaͤmmtliche Kaufleute ſeines Koͤnigreichs und 2