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Leitfaden zur allgemeinen landwirthschaftlichen Gewerbs-Lehre / vom Staatsrath Thaer
Entstehung
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de hier nhn eanbrder fepn. als in mßeren Staͤd⸗ ten, wo es mit zum Lebensgenuß der Wohlhabenden ge⸗ hoͤrt, den Armen etwas zu geben.

350. 4 Zu den Nebengewerben kleinerer Landwirthe gehoͤrt

die Bienenzucht. Ich zaͤhle ſie nicht zu den Zweigen

der Landwirthſchaft, da ſie mit dem Uebrigen in keiner Verbindung und Wechſelwirkung ſtehet. Der Erfolg der zahmen Bienenzucht haͤngt, neben der Intelligenz, haupt⸗

ſaͤchlich von einem hinreichenden Betriebs⸗Capital ab.

Denn außer dem, was in den vorhandenen Stoͤcken liegt, muß man einen betraͤchtlichen Vorrath von Futterhonig oder Surrogate deſſelben haben, weil nur reichlich ge⸗ fuͤtterte Bienen einen bedeutenden und ſichern Ertrag ge⸗ ben. Es iſt die Sache ſolcher Landbewohner, die keine

dringenden Geſchaͤfte haben.

351.

Die Seidenwuͤrmer⸗Zucht hat ſich bei den erſtaun⸗ lichen Beguͤnſtigungen und Aufmunterungen, die ſie im Preuß. Staate erhielt, dennoch ſo unfruchtbar in unſerm Klima gezeigt, daß es wohl Niemand einfallen wird, auf ihre Wiederbelebung zu denken.