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Leitfaden zur allgemeinen landwirthschaftlichen Gewerbs-Lehre / vom Staatsrath Thaer
Entstehung
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226 Buchfuͤhrung.

So wie aber durch gemachte Meliorationen der Ca⸗ pitalwerth ſteigt, muß auch eine hoͤhere Rente erfolgen, und es iſt billig zu erwarten, daß ein zu Meliorationen angelegtes Capital hoͤhere Zinſen bringe, und die Wirth⸗ ſchaft muß dafuͤr wenigſtens 1 p. C. mehr als fuͤr das Grundcapital zahlen.

Die Anſichten koͤnnen hier verſchieden genommen werden; aber es iſt gut, daß man eine beſtimmte neh⸗ me, um ſich zu uͤberzeugen, was die Wirthſchaftsfuͤh⸗ rung eigentlich bewirkt habe, und welchen Ertrag man voon ihr uͤber die Grundrente erhalte.

Ddiejenigen Meliorationen, welche aus der Wirth⸗ ſchaftsfuͤhrung ſelbſt allmaͤhlig erfolgen, die Kraftver⸗ mehrung des Bodens, die Verbeſſerung des Beſatzes die nur das folgende Jahr den vorhergehenden ſchuldig wird koͤnnen nur nach einer Reihe von Jahren ge⸗ wuͤrdigt werden, bis dahin werden ſie von einem Jahre dem andern uͤbertragen, und muͤſſen, wenn ſie das Ca⸗ pital uͤbernimmt, nun der Wirthſchaftsfuͤhrung der Jahrsreihe, die ſie bewirkt hat, zugeſchrieben werden.

332.

Da alle Poſten zweimal, naͤmlich einmal auf das Debet eines Artikels, und das zweite Mal auf das Cre⸗ dit eines andern, ihrem Werthe nach, eingetragen wer⸗ den: ſo folgt daraus, daß die Summe aller Debets mit der aller Credits ſtimmen muͤſſe, und daß dies geſchehe, iſt der Beweiß einer gehoͤrigen Eintragung.