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Leitfaden zur allgemeinen landwirthschaftlichen Gewerbs-Lehre / vom Staatsrath Thaer
Entstehung
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Ia Arbeit.

erhalten, und ihrem Herren beſtimmte oder unbe⸗

ſtimmte Dienſte zu leiſten.

Jetzt haben ſich ihre Verhaͤltniſſe auf eine hoͤchſt mannichfaltige Weiſe veraͤndert; was man in jedem in⸗ dividuellen Falle kennen lernen und erwaͤgen muß. Es ſcheint aber das Band, welches ſie an die herrſchaftliche Wirthſchaft knuͤpft, ſo durchlochert zu ſeyn, daß dieſe Verhaͤltniſſe gar nicht mehr oder doch nur zum Nach⸗ theil beider Theile beſtehen koͤnnen.

27. Das Verhaͤltniß, worin dieſe Claſſen von Arbeitern

in Hinſicht der von ihnen zu erwartenden Arbeit und

Nutzens gegen die Koſten ſtehen, muß in jedem beſon⸗ dern Falle von allen Seiten wohl erwogen werden, um zu beſtimmen, ob die eine oder die andere Claſſe zu ver⸗ mindern oder gaͤnzlich abzuſchaffen und durch eine andere vortheilhafter erſetzt werden koͤnne. Man muß dabei Ruͤckſicht nehmen auf die beſondern Geſchaͤfte, die einer jeden Claſſe uͤbertragen zu werden pflegen, auf die oͤrt⸗ lich verſchiedenen Obſervanzen und geſetzlichen Beſtim⸗ mungen, auf die Sitten und den Charakter des Volks, um nicht durch eine bloße Koſten⸗Berechnung in Irr⸗ thum geleitet zu werden.

23. Bei vielen durch Tageloͤhner zu verrichtenden Arbei⸗ ten tritt die Wahl zwiſchen Tage⸗ und Stuͤcklohn(Ver⸗

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