S. 67. Dieſer Plan liagt wie die Taxe§. 62. vierzehn Tage bis vier Wochen zur freien Beurtheilung offen. §. 698.
Nach Ablauf dieſer Friſt wird eine dritte oͤffentliche Sitzung, wie§. 63., von der Com⸗ miſſion gehalten, in welcher die Parteien mit dem Plane an Ort und Stelle anſchaulich be⸗ kannt gemacht, und ſonſt jedes dritten dabei In⸗ tereſſirten Bedenken gehoͤrt und erwogen werden.
Sollten dabei gegen den Plan wichtige Bedenken vorkommen, welche nicht auf der Stelle gehoben werden koͤnnten, und entweder eine erhebliche Veraͤnderung oder eine gaͤnzliche Umarbeitung deſ⸗ ſelben nothwendig machen, ſo wird die Sitzung vertagt bis dies geſchehen iſt.
Auf jeden Fall aber wird die Anhoͤrung und Erwaͤgung der Bedenken gegen den Plan ſo lange fortgeſetzt, bis die Commiſſion denſelben auf Pflicht
und Gewiſſen fuͤr durchaus berichtigt und zweck⸗
maͤßig annehmen zu koͤnnen glaubt. §. 69.
Sollten jedoch nur gleichartige Grundſtuͤcke nach gleichen oder anerkannten Theilnehmungsverhaͤlt⸗
niſſen zu theilen ſeyn, oder die Parteien ſich auf den


