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Entwurf einer Gemeinheitstheilungs-Verordnung für die Preußischen Staaten / Als Vorschlag ... vorgelegt vom Staatsrath Thaer
Entstehung
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Vielmehr muͤſſen neue Einrichtungen dieſer Art geſtattet werden, wenn ein vollſtaͤndiger Erſatz gegen alle daraus erwachſenden Nachtheile und beſorgliche Schaͤden geleiſtet und feſtgeſetzt wird.

§. 13.

Der Erſatz kann durch landwirthſchaftliche Grundſtuͤcke, durch Aufhebung und Abtretung anderer Rechte, durch Capital, Geld oder einen gemeſſenen Naturalzins nach Beſtimmung der Se⸗ parationsbehoͤrden gegeben werden.

Dienſt⸗ und Huͤlfsleiſtungen koͤnnen nicht als

Hauptentſchaͤdigung auf beſtaͤndig feſtgeſetzt wer⸗

den, doch ſind ſie als Ausgleichungen und zur Er⸗ leichterung der erſten Einrichtung auf einen Ter⸗ min von 12 Jahren zulaͤſſſig.

Wenn nicht etwa gegenſeitige Rechte und Ver⸗ pflichtungen gegen einander nach gerechtem Ver⸗ haͤltniſſe aufgehoben werden koͤnnen, ſo iſt die Ent⸗ ſchaͤdigung durch Grundſtuͤcke vor allen zu waͤhlen. Jedoch muͤſſen dieſe ihrer Lage und Umfange nach fuͤr den, der ſie erhaͤlt, den beſtimmten Werth haben.. 4 H. 19.

Sowohl der Berechtigte als der Belaſtete kann auf Separation oder Adloͤſung antragen. Jener kann aber nur in ſofern und in dem Maaße ein