Teil eines Werkes 
2. Bandes, 2. Abtheilung (1834) Die landwirthschaftliche Betriebslehre
Entstehung
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Erhalten etwa die Wieſen mehr Dünger, als aus dem Heu hervorgehen kann, ſo müſſen ſie den Mehrbetrag dem Felde vergüten, wozu man eine billige Taxe waͤhlt.

§. 501. Bedeutend kann man ſich ſodann die Rech⸗ nungsſtellung erleichtern, wenn man auch auf die Zug⸗ vieh⸗ und Geſchirr⸗Conto Verzicht leiſtet, indem man annimmt, das das Geſpann hauptſaͤchlich der Bear⸗ beitung des Feldes wegen da ſey; man ſchreibt alſo alle Koſten des Geſpanns und der Ackergeraͤthe dem Feld⸗ Conto direct zu Laſt, und die Arbeiten, welche das Ge⸗ ſpann fuͤr andere Conto leiſtet, jenem Conto nach einem Anſchlage zu gut.

Es kann hierbei ſogar die Führung eines Arbeits⸗Journals

unterbleiben, wenn man nur notirt, was das Geſpann für andere Conto arbeitet.

§. 502. Durch die Weglaſſung der drei genannten Conto entbehrt man freilich die wichtigen Reſultate, was der Miſt und die Arbeit im Einzelnen koſten; es wird aber dadurch auch wenigſtens die Haͤlfte der Arbeit er⸗

ſpart, welche die doppelte Buchhaltung mehr verurſacht,

als eine einfache Rechnungsſtellung, und alle uͤbrigen Vortheile, welche die erſtere gewaͤhrt, werden dennoch erreicht..

Hat der Unternehmer einmal mit dieſer Abkürzung ſein Haupt⸗ 3 buch ein paar Jahre geſtellt, ſo wird ihm entweder die Ueberzeu⸗ gung werden, daß ein Mehreres zu erreichen für ihn nicht thunlich iſt, oder es wird ihm der Muth und Vorſatz erwachſen, nun auch das Vollkommenere zu verſuchen.