Teil eines Werkes 
2. Bandes, 2. Abtheilung (1834) Die landwirthschaftliche Betriebslehre
Entstehung
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man fuͤr gewiſſe Gegenſtaͤnde den Aufwand zuerſt auf einem beſonderen Conto uͤberſehen will, ehe man auf die verſchiedenen Conto uͤbertraͤgt, welche jener Aufwand angeht. Die meiſten ſolcher Conto's koͤnnen aber fuͤglich erſpart werden, indem ſie ohne Noth die Rechnungsſtel⸗ lung weitlaͤufig machen.

Man hat z. B. Geſinde⸗Conto, auf welches Lohn und Un⸗ terhalt des Geſindes(letzterer vom Haushalt⸗Conto) zuerſt, und von da dann weiter auf die betreffenden Conto übertragen wird.

Auf ahnliche Weiſe halten manche ein Deputatiſten⸗Conto,.

Taglöhner⸗Conto ꝛc. Eben ſo entbehrlich ſind beſondere Con⸗ to für die Scheunen, den Kornboden(neben dem Magazin⸗Conto), das Feuerungs⸗Material, das Inventarium; ein beſonderes Zufalls⸗ Conto hat man ſogar ausgedacht.

§. 490. Ferner kann als Huͤlfs⸗Conto ein Caſſa⸗ Conto angefuͤhrt werden, welches nach den Regeln der kaufmaͤnniſchen Buchhaltung allerdings unentbehrlich er⸗ ſcheint. Sobald aber das Caſſe⸗Journal(§. 439) in derſelben Form wie ein Conto gefuͤhrt wird, ſo vertritt ſolches die Stelle des Caſſe⸗Conto's, und ein nochmali⸗ ges Abſchreiben und Uebertragen in das Hauptbuch iſt uͤberfluͤſſig.

§. 491. Da endlich von einem Jahre auf das an⸗ dere Vieles zu uͤbertragen iſt, ſo glaubte man auch ein vorigen und kuͤnftigen Jahres⸗Conto eroͤffnen zu muͤſſen. Aber auch dieſes kann fuͤglich entbehrt werden, ſobald man nach dem Schluſſe des Hauptbuchs ein ein⸗ faches Verzeichniß(Schuld⸗Memorial fuͤr das kuͤnftige Jahr) aufſtellt uͤber alle Poſten, welche bei den einzel⸗ nen Conto's dem kuͤnftigen Jahre debitirt ſind. Dieſes Schuld⸗Memorial haͤngt man dem Hauptbuche an und macht daraus auf die Conto des naͤchſtfolgenden Haupt⸗ buches die Uebertraͤge. Neben⸗Conto's.

§. 492. Sobald mit einer Wirthſchaft, neben der Bewirthſchaftung des Bodens und dem Betriebe der Vieh⸗