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zehrt und alſo auch verwerthet(oder der Nutzen doch in dem Werthe des vorhandenen Viehes leicht zu veranſchla⸗ gen); es iſt hier blos entgegenzuſtellen, daß vom Fruͤh⸗ jahre an dem Wirthſchafter die Zeit mangelt, ſich mit der Rechnungsſtellung abzugeben, welchem Umſtande jedoch
großentheils begegnet werden kann, daß man im Winter
Alles ſo weit als nur thunlich vorbereitet.
§. 467. Der dritte Termin, Anfang des Som⸗ mers, Mitte oder Ende Juni, und jeden Falls vor Be⸗ ginn der Heu⸗Erndte, hat den Vorzug, daß zu dieſer Zeit die wenigſten Vorraͤthe vorhanden ſind, die Wolle ge⸗ ſchoren und haͤufig ſchon verkauft iſt. Dagegen hat man um dieſe Zeit die wenigſte Muße zur Rechnungsſtellung, weßhalb dieſer Termin nun da den Vorrang behaupten duͤrfte, wo man einen beſonderen Buchhalter hat.
c) Einrichtung der Hülfsbücher.
§. 468. Die Huͤlfsbuͤcher koͤnnen, Behufs der dop⸗ pelten Buchhaltung, ganz ſo gefuͤhrt werden, wie in den §.§. 439 u. f. angegeben worden iſt; nur bedarf es hie⸗ zu beſonders, daß ihre Fuͤhrung vollſtaͤndig und genau, und daß ihre Einrichtung ſo iſt, daß die Uebertraͤge auf das Hauptbuch moͤglichſt erleichtert ſind.
Manche geben den meiſten Hülfsbüchern die ähnliche Einrichtung, wie dem Hauptbuche, was aber gar nicht erforderlich iſt und häufig die Führung und Rechnungsſtellung weitläufig macht. Wählt man aber die tabellariſche Form für die Hülfsbücher nicht, ſo müſſen ſie, wie jeden Falls das Geld⸗Journal, allerdings Columnen für die Bemerkung des Conto's erhalten, dem der Poſten zu gut oder zu Laſt kömmt.— Nähere Hinweiſung auf die Führung der Hülfsbücher, Behufs der doppelten Buchhaltung, iſt auch bereits bei der Abhand⸗ lung der Journalführung im Einzelnen zu finden.
d) Das Hauptbuch.
§. 469. Je nachdem die Verhaͤltniſſe der Wirthſchaft ſind, der Dirigent mehr detaillirte, oder mehr ſummariſche


