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der Molkerei⸗Producte nachzuweiſen. Es wird am zweck⸗ maͤßigſten als Monatstabelle gefuͤhrt.
Man richtet es ſo ein, daß jeder Monat im Regiſter zwei Seiten hat, die linke Seite enthält die Tabelle, in welcher Rubri⸗ ken für den täglichen Ertrag an Milch, Butter, Käſe, und die täg⸗ liche Verwendung dieſer Produkte, wie zum Haushalt, verkauft, den Kälbern ꝛc. angelegt ſind; jeder Tag hat ſeine Linie. Die rechte Seite benutzt man zweckmäßig zu Bemerkungen über Kalben und Rindern der Kühe, Fütterung, Zuſammenſtellung der Reſultate der Molkerei vom Monat u. ſ. w.
Eine Zugabe iſt eine Tabelle über den Milchertrag der einzel⸗ nen Kühe bei den monatlich ein bis zweimal vorzunehmenden Probe⸗ melkereien, worüber die Autheiiund über die Viehzucht ebenfalls Näheres enthält.
4. Arbeits⸗Journal.
§. 447. Wenn auch bei einem moͤglichſt vereinfachten Rechnungsweſen ein Regiſter uͤber die täͤgliche Verwen⸗ dnng der Arbeitskraͤfte nicht als abſolute Nothwendigkeit angeſehen werden kann, ſo iſt doch Aufzeichnen der taͤg⸗ lich geſchehenen Arbeiten an ſich eine ſo nuͤtzliche Sache, daß es ſchon deßhalb nie unterbleiben ſollte. Bei jeder Verwaltung fuͤr Rechnung eines andern ſoll aber uͤber die Arbeit eben ſo wohl Rechnung abgelegt werden, wie uͤber die Verwendung jedes andern Gegenſtandes, der etwas koſtet. Bei einer Rechnungsfuͤhrung endlich, welche eini⸗ germaßen den Hauptanforderungen an eine gut eingerich⸗ tete Buchhaltung Genuͤge leiſten ſoll, iſt das Arbeits⸗ Journal mit das allerwichtigſte Huͤlfsbuch.—
6. 448. Daſſelbe wird zweckmaͤßig ſo eingerichtet, daß jedem Tage zwei einander gegenuͤber ſtehende Seiten ge⸗ widmet ſind. Dieſe Seiten ſind in 3 Abtheilungen ge⸗ bracht: die erſte enthält die Verwendung der Spannarbeit, die zweite die Verwendung der Handarbeit und die dritte die neben der Arbeit oder uͤber dieſelbe gemachte Beobach⸗ tungen oder darauf Bezug habende Notitzen.
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