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Oefters laſſen ſich gewiſſe Gerechtſame oder Laſten zwar nicht in
Geld anſchlagen, aber jene können für den Beſitzer beſondere An⸗ nehmlichkeit, dieſe manche Unannehmlichkeit haben.
8. Beſondere Ruͤckſichten beim Kauf.
§. 72. Wenn die bis hierher aufgezaͤhlten Punkte ge⸗ hoͤrig erwogen worden ſind, ſo wird man die hauptſaͤch⸗ lichſten Erforderniſſe beſitzen, um eine Berechnung uͤber Ertrag und Aufwand ſtellen und dadurch den Reinertrag des Gutes ausmitteln zu koͤnnen.
Mit Recht duͤrfte man hier nähere Anleitung über die Berech⸗ nung des Reinertrags der Güter erwarten, wenn dazu nicht ſo Vie⸗ les gehörte, daß dadurch ein Buch in's Buch eingeſchaltet werden müßte.— Es gibt ſehr viele über Bonitirung und Ertragsberech⸗ nung handelnde Schriften. Sie ſind jedoch mehr als Verſuche, die⸗ ſen ſchwierigen Gegenſtand zu bearbeiten, als wie als erſchöpfende Anleitungen zu betrachten. Zu den empfehlenswerthen gehören: Klebe, Verfertigung der Grundanſchläge; Schmalz, Veran⸗ ſchlagung ländlicher Grundſtücke.
§. 73. Um den Capitalwerth des Guts zu berechnen, wird der moͤglichſt richtig ausgemittelte Reinertrag mit ſo viel Procent zu Capital geſchlagen, als man in den ge⸗ gebenen Verhaͤltniſſen aus den im Boden augelegten Ca⸗ pitalien Procente zu erwarten berechtigt iſt.
Dieſes richtet ſich natürlich nach dem Zuſtande der Cultur, der Induſtrie, der Sicherheit der ausgeliehenen Capitalien und der Rente, welche bei anderwärts angelegten Capitalien zu erhalten iſt, dem Vorrathe oder Mangel an Capitalien, dem Verhältniß der zum Verkaufe kommenden Güter zu dem Vorhandenſeyn von Käufern und vielen andern hierbei einflußreichen Umſtänden. Sehr häufig iſt man in unſeren Zeiten zufrieden, wenn die im Grundbeſitze ange⸗ legten Capitalien 4 Procent ſicher tragen und höhere Zinſen, als 5 Procent, verlangt man nirgends. Ein mehreres hierüber im fol⸗ genden Capitel.
§. 74. Neben einer gruͤndlichen Ertragsberechnung dienen als weitere Anhaltspunkte zur Ausmittelung des Werths eines zu kaufenden Guts: das bisherige Pacht⸗


