Teil eines Werkes 
2. Bandes, 2. Abtheilung (1834) Die landwirthschaftliche Betriebslehre
Entstehung
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Wer nur einfeitig, auf eine handwerksmaͤßige Weiſe die Land⸗ wirthſchaft erlernt hat, kann zwar, bei ſonſt guten Eigenſchaften, in in den angewohnten Localitäten ein Gut auf die hergebrachte Weiſe bewirthſchaften, auch in Folge gemachter Erfahrungen und Anwen⸗ dung ſeines Verſtandes Verbeſſerungen dabei anbringen, ſowie unter der Leitung eines einſichtsvolleren Mannes ein ſehr brauchbares Sub⸗ jeet bei der rationellen Bewirthſchaftung von Gütern ſeyn(ſ.§. 7); eine muſterhafte und zum höchſten Ertrage führende Einrichtung einer Wirthſchaft, die Reviſion, Acquiſttion, Ertragsberechnung von Gü⸗ tern, kann aber von einem ſolchen Subjecte nicht erwartet oder ihm

nicht mit Sicherheit anvertraut werden; es ſey denn, daß es ſich,

durch beſondere Verhältniſſe und Talenle begünſtigt, allmählig zu ei⸗ ner höheren Stufe der Ausbildung emporgeſchwungen habe. Daß aber derjenige, welcher ſich bloß mit dem theoretiſchen Studium der Landwirthſchaft abgegeben, für die Ausübung in jeder Hinſicht noch unreif ſey, bedarf keiner Auseinanderſetzung. Die bei den praktiſchen Landwirthen berüchtigten, ſogenannten Theoretiker, d. h. ſolche Leute, die nach einigen übereilten, wenn auch eifrigen Studien, ohne prak⸗ tiſche Kenntniſſe große Verbeſſerungen im Landbaue einführen woll⸗ ten haben nur zu häufig nicht nur ihrer Caſſe, ſondern auch der allgemeinen Fortbildung des Faches und dem Sinne für ſolide Ver⸗ beſſerung geſchadet.

§. 12. In der Hauptſache gibt es zunach drei ver⸗ ſchiedene Wege fuͤr die Ausbildung zum Landwirthe in hoͤ⸗ herem Sinne: man faͤngt mit der praktiſchen Erlernung an und geht von dieſer zur Erwerbung der erforderlichen wiſſenſchaftlichen Kenntniſſe uͤber, oder man beginnt mit dem wiſſenſchaftlichen Studium und reiht daran die prak⸗ tiſche Einuͤbung, oder es wird mit beidem zu gleicher Zeit begonnen und fortgefahren.

§. 13. Das ſonſt faſt ausſchließlich uͤbliche Verfah⸗ ren, daß der zur Landwirthſchaft beſtimmte junge Menſch einem ausuͤbenden Landwirthe auf eine gewiſſe Zeit zur Erlernung der Praxis uͤbergeben wird, hat die Sicherheit fuͤr ſich, daß alle mechaniſchen Handgriffe gehoͤrig erlernt und begriffen, daß der Grund zu richtigen, praktiſchen Be⸗