Teil eines Werkes 
2. Bandes, 2. Abtheilung (1834) Die landwirthschaftliche Betriebslehre
Entstehung
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genannt werden dürfen, und glaube deßhalb nicht no⸗ thig zu haben, mich ſpeciell darüber zu rechtfertigen.

Ich habe auch in dieſem Bändchen bei Angabe von Verhältnißzahlen, ſo viel als thunlich, neben dem heſſiſchen, auch das preußiſche und würtembergiſche Maas aufgenommen; dagegen hatte ich im erſten Bänd⸗ chen, irre geleitet durch eine Angabe in einem allge⸗ mein geſchätzten Werke, den preußiſchen Morgen um 10 Procent größer angenommen, als den heſſiſchen; nach ſpäter erhaltenen, zuverläſſigen Reductionen iſt der Unterſchied aber nur zwei Procent, weßhalb ich in dieſem Bändchen den Morgen beider Länder, bei ſo geringem Unterſchiede, als gleich angenommen habe. Zur Erleichterung des Leſers ſey hier das im er⸗ ſten Bändchen ſchon angegebene Verhalten des heſſiſchen Maaßes zum franzöſiſchen, als weltbekannt, nochmals wiederholt: 1 Großherzoglich heſſiſcher Morgen iſt gleich ½ Hectare; 1 heſſiſches Malter= 128 Litres(1,28 Hectolitre); 1 heſſ. Maas= 2 Litres(4 Pfund de⸗ ſtillirtes Waſſer); 1 heſſ. Pfund, wovon 100 auf den Centner,= ½ Kilogramme.

In Betreff der Behandlung der Gegenſtände ver⸗ weiſe ich auf das in dem Vorworte zum erſten Bänd⸗ chen Geſagte zurück; namentlich war auch hier mein Streben, Darſtellung und Eintheilung ſo zu wählen, wie ſolche mir am geeignetſten zur Auffaſſung für den Anfänger ſchien, und die Faſſung ſo zu halten, daß das Buch ſowohl zur Grundlage bei Vorträgen über Landwirthſchaft, als wie zum Leitfaden für den An⸗