Vorfinden unangemeldeter Ge⸗ raͤthe, welche einen zur Brannk⸗ weinbrennerei dienenden Appa⸗ rat ausmachen, bei Privatper⸗
ſonen. Vorfindenderſelben bei Brannt⸗ weinbrennern.
Verſendung von Branntwein im Grenzbezirk ohne Legitima⸗ tion.
Verſendung von Branntwein im Binnenlande ohne Fracht⸗ brief.
Vormaiſchbottiche, Benu⸗ tzung derſelben zum Stellen der Maiſche mit Hefe oder Gaͤhrungsmitteln.
Widerſetzlichkeit gegen Be⸗ amte.
Widerſetzlichkeit gegen Be⸗ amte unter erſchwerenden Um⸗ ſtaͤnden.
Waage oder Gewichte in Bierbrauereien, unterlaſſene An⸗ ſchaffung derſelben. uruͤcklieferung der abgelau⸗ fenen Betriebsnachweiſung, ver⸗ abſaͤumte oder unterlaſſene.
XLI
St. O.§. 66. Konfiskation der Ge⸗ raͤthe. St. O.§. 66. Konfiskation der Ge⸗ raͤthe und 25 bis 100 Thaler Geld⸗ ſtrafe. Z. O.§. 124. 1 bis 10 Thaler⸗ A. K. O. v. 19. Nov. 1 bis 10 Thaler. 1824. 3. O.§. 124. A. K. O. v. 10. Jan. Konfiskation und 100 1824.§. 5. Thaler Geldſtrafe. St. O.§. 89. 10 bis 50 Thaler Geld⸗ oder ver⸗ haͤltnißmaͤßige Ge⸗ faͤngnißſtrafe.
Allgemeine Strafbeſtimmungen.
St. O.§. 27. Verſagung des Be⸗
triebs. St. O.§. 90. 1 bis 10Thaler Geld⸗ ſtrafe.


