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Praktische Anleitung zur Kenntniß der Gesetzgebung über Besteuerung des Branntweins und des Braumalzes in den Königlich Preußischen Staaten : als Handbuch für Gewerbetreibende und Beamte aus amtlichen Quellen bearbeitet / von Heinrich Förster ...
Entstehung
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Nachmaiſchung, unbefugte, mit Gefaͤlleverkuͤrzung.

Neviſionoder Nachwiegung, verweigerte, des Braumalzes, Materialvorrathes, oder Ma⸗ terialbeſtandes außer der dekla⸗ rirten Betriebszeit.

Steuerzahlung, verſaͤumter Termin.

XL

St. O.§. 75. St. O.§. 89.

M. R. v. 1. Dez.

1820.§. 7.

Defraudationsſtrafe u. 5 Thlr. Geldſtr.

10 bis 30 Thlr. Geld⸗ buße oder verhaͤlt⸗ nißmaͤßige Ge⸗ faͤngnißſtrafe.

Verluſt des Kredits.

Strafagio wegen nicht einge⸗ A. K. O. v. 14. Okt. 1 Sgr. fuͤr jeden

zahlter Kaſſenanweiſungen. Transport von Bier und Branntwein auf Nebenwegen im Grenzbezirk. Transport, ebendaſelbſt außer den Tagesſtunden. Transportohne Legitimations⸗ Beſcheinigung oder ſteueramt⸗ liche Bezettelung im Grenzbezirk. Transport ohne Frachtbrief im Binnenlande.

Theilnahme, wiſſenkliche, an Steuervergehen.

Uebertretung aller andern Vorſchriften der Steuerordnung.

Verarbeiten hoͤher beſteuer⸗ ter Stoffe, als zum Betrieb de⸗ klarirt ſind.

Verletzun goder Vernichtung des Verſchluſſes, wovon der Steuer⸗ pflichtige keine Kenntniß hat.

Verletzung, zufaͤllige, ohne ſo⸗ fortige Anzeige.

Verletzung, abſichtlich zerſtoͤrter, verfaͤlſchter Verſchluß.

Veraͤnderung des Brau⸗ oder Brennlokals ohne Anmeldung.

Veraͤnderung der Geraͤthe und Gefaͤße oyne Anmeldung.

Verkauf oder Verſendung der Geraͤthe ohne amtliche Anzeige.

Vermeſſungs⸗Verhandlungen Beſchmutzen, Zerreißen, Ver⸗ lieren derſelben.

Vergroͤßerung des Gaͤhrungs⸗ raumes, geſetzwidrige Benutzung deſſelben.

1 827. 3-O.§. 124.

Z. O.§. 124. Z. O. S. 124.

A. K. O. v. 19. Nov.

1824. ſtrafe. Z. O.§. 124. Allgemeine Strafbeſtimmungen fuͤr die Theilnahme an Vergehen. St. O.§. 90. 1 bis 10 Thlr. Geld⸗ ſtrafe. M. R. v. 21. Aug. Defraudationsſtrafe 1824. des Steuerunter⸗ St. O.§. 61. ſchiedes. St. O.§. 69. 2 bis 20 Thlr. Geld⸗ ſtrafe. St. O.§. 69. 2 bis 20 Thlr. Geld⸗ ſtrafe. St. O.§§. 86. 37. Allgemeine Strafbe⸗ ſtimmungen. St. O.§. 66. Konfiskation der Ge⸗ . raͤthe, 25 bis 100 Thaler Geldſtrafe. St. O.§. 66. Koynfiskation der Ge⸗ raͤthe, 25 bis 100 Thaler Geldſtrafe. St. O. S. 79. 5 bis 20 Thlr. Geld⸗ ſtrafe. St. O.§. 90. 1 bis 10 Thlr. Geld⸗

A. K. O. v. 10. Jan. 1824.§. 3. M. R. v 1. Dez. 1820.§. 41.

St. O.§. 66.

Thaler. 1 bis 10 Thlr. Geld. ſtrafe.

1 bis 10 Thlr. Geld⸗

ſtrafe. 1 bis 10 Thlr. Geld⸗ buße.

¹ bis 10 Thlr. Geld⸗

ſtrafe.

Konfiskation, De⸗ fraudationsſtrafe und 100 Thaler Geldbuße.