XIII
Vorrede zur zweiten Auflage.
Die erſte Auflage des gegenwaͤrtigen Handbuches hat eine ſo guͤnſtige Aufnahme gefunden, daß wenige Monate nach vollen⸗ detem Druck ſaͤmmtliche Exemplare begehrt waren und ſpaͤtere Beſtellungen nicht befriedigt werden konnten. Der Verfaſſer erkennt ſehr wohl, daß er dieſes, in der gegenwaͤrtigen Zeit gewiß unerwartete Reſultat, nicht ſowohl ſeinem Beſtreben nach angemeſſener Ausfuͤhrung eines intereſſanten Gegenſtandes, als vielmehr der lebhaften Theilnahme an demſelben zu danken hatte, durch welche eine billige Nachſicht gegen die Maͤngel dieſes Werks erzeugt wurde, deren Vorhandenſein dem Bear, beiter keinesweges entgangen iſt. Er mußte in dieſer Ueber⸗ zeugung eine erhoͤhete Verpflichtung finden, bei der gegenwaͤrti⸗ gen Umarbeitung dahin zu trachten, daß dieſe fuͤr ein zahlrei— ches Publikum beſtimmte Schrift durch Vollſtaͤndigkeit und zweck⸗ maͤßige Darſtellung das Verdienſt einer mehr als voruͤbergehenden Brauchbarkeit erlange, und hoffentlich werden einer billigen Beur⸗ tbeilung bei Vergleichung der jetzigen, gegen die fruͤhere Auflage, Beweiſe fuͤr das vorerwaͤhnte Streben nicht entgehen.
Da es wohl als hinlaͤnglich erwieſen anzunehmen iſt, daß die richtige Anwendung der in der Einleitung geſchichtlich entwickel⸗ ten Geſetzgebung uͤber Beſteuerung der Branntweinbrennerei und Bierbrauerei ohne naͤhere Kenntniß dieſer Gewerbebetriebe nicht ausfuͤhrbar iſt, ſo ſchien zunaͤchſt erforderlich, dieſe beiden Fabrikationszweige ſelbſt, mit genauer Beachtung ihres techni⸗ ſchen Vorſchreitens in neuerer Zeit, ganz unabhaͤngig von den Beſtimmungen der Geſetzgebung, in einem beſonderen Abſchnitte, gedraͤngt, jedoch in ſich abgeſchloſſen und uͤberſichtlich darzuſtel⸗ len. Wie weit dies und die Abſicht, dadurch gleichzeitig einen


