Vorrede zur erſten Auflage.
Der Anleitungen zur Kenntniß der Geſetzgebung uͤber indirekte Beſteuerung, ſind ſeit dem Beſtehen der ge⸗ genwaͤrtigen Verfaſſung ſo viele erſchienen und ihre Brauchbarkeit iſt mehr oder minder anerkannt worden; ſo daß es faſt uͤberfluͤßig oder gewagt erſcheinen koͤnnte, ſte mit einer neuen Schrift zu vermehren, wenn nicht die Betrachtung, daß jene Handbuͤcher zeither, entweder die verſchiedenen Zweige der Steuergeſetzgebung insge⸗ ſammt umfaßten, oder lediglich aus einem wiederholten
Abdruck der geſetzlichen und miniſteriellen Beſtimmun-
gen, ohne allen Commentar beſtanden, zu dem erfah⸗ rungsmaͤßigen Reſultat gefuͤhrt haͤtte, daß fuͤr den Un⸗ terricht die Maſſe zu weitlaͤufig war, oder entgegenge⸗ ſetzten Falls die bloße Kenntniß jener Beſtimmungen ohne Erlaͤuterung unverſtaͤndlich bleiben mußte.
Es findet dieſe zuletzt aufgeſtellte Meinung vorzuͤg⸗
lich auf die Beſteuerung des Branntweins und des
Braumalzes Anwendung, weil hier Geſetz und Gewer⸗ bebetrieb in ſo wechſelſeitiger Beziehung zu einander
ſtehen, daß die Ausfuͤhrung des Erſteren die Kenntniß
des Letzteren unbedingt vorausſetzt, der Gewerbebetrieb jedoch ſelbſt, nicht ohne vollſtaͤndige Geſetzeskunde ſich in ſeinem regelmaͤßigen Gange bewegen kann.
1


