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II.... Ich bin jetzt, nach einem ununterbrochenen Betriebe von mehrern Monaten, ganz vollkommen mit dem Appa- rate zufrieden, und sowohl mein Verwalter, als auch der Bren- ner, auf dessen Urtheil wohl auch zu hören ist, stimmen darin gänzlich überein. Dass ich dies überall ausgesprochen und den Apparat dringend empfohlen habe, werden Ihnen hoffentlich meh- rere Bestellungen beweisen.
Hundisburg, den 8. März 1831.
Herrmann Nathusius.
III. Der Unterzeichnete bezeugt den Hrn. Gall undSchick- hausen mit Vergnügen, dass ein durch den Kupferschläger Hın. Schippang zu Neuwied, für ihn erbauter Apparat des pa- tentirten Systems der gedachten Herren Gall und Schickhau- sen, nach mehreren Probebrennen, folgende höchst vortheilhafte Resultate gegeben hat:
1) Ausbeute: Spiritus von 80 Prozent oder Branntwein von 50 Prozent nach Tralles, unmittelbar aus der Maische, von höchster Reinheit, und in durchaus gleicher Quantität, als mir meine bisher gebrauchten Brenngeräthe, mittelst zwei- oder resp. dveimaliger Destillation lieferten.
2) Brennmaterial-Ersparniss: etwa ein Drittheil' gegen den frühern Verbrauch, obgleich ich bis jetzt den Dampfer- zeuger der Herren Patentträger, welcher, wie ich mich über- zeugt habe, eine noch grössere Brennmaterial-Ersparniss ge- währt, nicht angewendet, sondern, statt dessen, mich einer gewöhnlichen, in einem Dampfkessel umgewandelten Blase bedient habe.
3) Zur Beurtheilung der Reinheit des Branntweins bemerke ich noch, dass sich auf demselben durchaus kein Häutchen von Fuselöl zeigt, so dass es nicht nöthig ist, ihn, wie ge- wöhnlich geschieht, durch einen wollenen Lappen laufen zu lassen; so wie dass er bis zu 16° nach Cartier, oder 274° nach Richter, oder 38° nach Tralles vollkommen hell und klar bleibt und keine Spur von Blauwerden zeigt.
4) Ferner bezeuge ich den Herren Patentträgern, dass ihr Ap- parat kein Kühlwasser erfordert, wenn der Maischwär-
mer über Nacht mit Maische gefüllt bleiben darf;


