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'henen Patente um so weniger ableiten könnte, als diese Vervollkommnungen, wie es schon im Begriff des Wortes liegt, dem Hohen Ministerio zur Zeit der: Patent- verleihung nicht bekannt seyn konnten, Nicht das Patent also soll meinen Apparat empfehlen, sondern die Anerken- nung seiner, aus den dieser Schrift beigefügten Attesten und öffentlichen Beurtheilungen sich ergebenden, Vorzüge vor allen andern bekannten Dampf-Brenn- Apparaten: das Pa-
‚tent soll mir nur, nach den Worten desselben, den gesetz-
lichen Schutz bei der ausschliesslichen Anfertigung und Benutzung des mittelst Zeichnung und Be- schreibung näher angegebenen Destillir- Apparats im ganzen Zusammmenhange gewähren, ohne Jemand in der Anwendung bereits be- kannt gewesener Theile und der Ausfüh rung bekannter Methoden zu behindern,
Welche Theile ich, als vor der Aufstellung von Destil- lir-Apparaten meines Systems, nicht bekannt gewesen an- sehe und als meine Erfindung geltend mache, werde ich in jedem besonderen Collisions- Falle angeben; ohne mich an die Seite 28 und 32 der„Ausführlichen Beschreibung des Rheinländischen Dampf-Brenn- Apparats(Coblenz 1833)” in dieser Beziehung enthaltene Spezification zu binden; wel- che ich daher hiermit ausdrücklich aufhebe,
Mit der Anfertigung von Dampf-Brenn-Apparaten mei- nes Systems, so wie mit der Umwandlung aller Arten von Brenngeräthen in derartige Dampf-Apparate, sind bisher von mir beauftragt und mit allen dazu nöthigen Anleitungen, zum Theil praktisch durch mich selbst, versehen worden, die Kupferwaaren-Fabrikanten:
In Coblenz: Hr. J. Porsue; in Berlin: Hr. Friedr. Fendius(auch Kupferhammer- und Walzwerks-Besitzer), Klosterstrasse No. 84., und Hr. G. Krüger, Rosenstrasse No. 29.; in Frankfurt a.d.O.: Hr. E.Fendius: in Grü- neberg: Hr. C. Fendius; in Löwenberg(in Schlesien): Ar, F. Knobloch; in Ostrowo(Posen): Hr. Delven- dahl; in Bromberg(Posen): Hr. Wolk; in Witten- berg a. d. E.: Hr. D. Strumpf; in Wegeleben(bei Halberstadt): Hr. Schenkelmayer.
Das an diese Fabrikanten, zur Einsendung an mich, zu zahlende Honorar für die Benutzung eines Apparats meines Systems, beträgt einen Friedrichd’or für jede 100 Quart Maische, welche in 14 Stunden damit abgebrannt werden sollen; für Brennereien, welche mehr als 3000 Quart Maische täglich verarbeiten, wird jedoch für jede weitere 500 Quart nur ein Friedrichd’or mehr gezahlt,
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