Teil eines Werkes 
2/3: Zweite u. dritte Abt., Viehzucht und Gewerbelehre
Entstehung
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Begriff, Eintheilung und Nutzen der Viehzucht,

1. 1 Viehzucht verſteht man die Paarung, Erziehung (Aufzucht), Pflege und Wartung derjenigen nutzbaren Thiere, die ſich der Menſch, vom Beduͤrfniß getrieben, nach und nach zu Hausthieren gebildet hat. In Bezug auf die Land wirthſchaft kommen jedoch als ſolche bloß diejenigen in Betracht, die ſchon im gemeinen Leben unter dem NamenVieh be⸗ griffen werden. Schon die bloße Haltung dieſes Vieh's, auch wenn keine Aufzucht damit verbunden iſt, wird Viehzucht ge⸗ nannt.

2. Die Lehre von der Viehzucht haͤtte es demnach eigent⸗ lich bloß mit den Regeln fuͤr die Paarung, Erziehung, Pflege und Wartung ſolcher Thiere zu thun; da uns aber dieſe zu einem beſtimmten Zwecke dienen, ohne deſſen Erreich⸗ ung der ganze Nutzen der Viehzucht wegſaͤllt, wird es noth⸗ wendig, daß uns die Lehre von derſelben auch eine Anleitung zur vortheilhafteſten Benutzung des Vieh's gebe. Es muß demnach in ihr nicht nur gezeigt werden, wie beſtimmte, den oͤrtlichen Verhaͤltniſſen angemeſſene Raſſen von landwirthſchaft⸗ lichen Hausthieren hervorzubringen, aufzuziehen und in ihrer Reinheit, Form und Eigenthuͤmlichkeit zu erhalten ſind; ſon dern es duͤrfen auch die Regeln zu deren zweckmaͤßigſter Be nutzung in ihr nicht fehlen.

3. Die Regeln der Viehzucht ſind entweder allge⸗ meine, auf alle Arten von Vieh gleich anwendbare, oder

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