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Erster Band (1811) Begründung der Lehre und des Gewerbes : Oekonomie oder die Lehre von den landwirthschaftlichen Verhältnissen
Entstehung
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Werthſchaͤtzung eines Landguts. 31

da ihnen nicht nur am ſchnellen Umſatze gelegen iſt, ſondern ſie ihre Waare, die ſte vermoͤge ihrer Spe⸗ kulationen wohlfeil eingekauft haben, oft ſelbſt nicht kennen.

Andre ſetzen ein großes Zutrauen auf die Geſchichte eines Guts, um darnach ſeinen Werth im Allgemeinen zu beurtheilen, und ſie erkundigen ſich, welche Beſitzer oder Paͤchter es nach einander ge⸗ habt, zu welchem Preiſe es vormals verkauft oder verpachtet worden, und wie dieſe oder jene darauf fortgekommen ſeyen. Wenn man dieſe Geſchichte vollſtaͤndig und in ihren kleinſten Details erfahren koͤnnte, ſo wuͤrde ſie allerdings viele Aufktaͤrung geben, aber ſo, wie man ſie gewoͤhnlich erfaͤhrt, ver⸗ leitet ſie haͤufig zu Fehlſchluͤſſen.

Weil ſich die allgemeine Meinung von einem Gute haͤufig darauf begründet, ſo wird man ſolche Guͤ⸗ ter oft gerade am vortheilhafteſten erkaufen koͤnnen, auf welchen mehrere Beſitzer oder Inhaber zugeſetzt ha⸗ ben oder zu Grunde gegangen ſind. Zuweilen haben die letzten Inhaber viel hineingeſteckt und die Kraft des

Bodens wirklich dadurch vermehrt, aber nicht Ausdauer und Nachſatz genug gehabt, um die Fruͤchte daraus

zu ziehen, und es giebt der Beiſpiele viele, wo auf die Weiſe reelle Meliorationen nur zum Nutzen des Nach⸗

folgers gemacht worden ſind. Auf der andern Seite koͤnnen die letzten Inhaber es verſtanden haben, leinen hohen temporellen Geldertrag aber mit Erſchoͤpfung des Ackers herauszuziehen, und dadurch ihr Vermoͤgen zu verbeſſern, das Gut aber um ſo viel zu verſchlechtern. Hierdurch kaun ein Gut bei Kurzſichtigen in einen

uͤblen oder guten Ruf kommen, wo ſich dann in letzterm Falle, wenn es zum Verkauf koͤmmt, eine große Kon⸗

kurrenz von Kaͤufern, im erſtern aber keine einfinden, und ſonach uͤber oder unter dem Werthe losgeſchlagen werden wird. Jedoch darf man dieſes auch nicht als allgemein annehmen, denn manchmal kann ein unwiſſen⸗ der und nachlaͤßiger Wirth ſehr geringen Ertrag aus einem Gute gehabt und es dennoch ſo verſchlechtert ha⸗ ben, daß ein betraͤchtliches Kapital zu deſſen Wiederherſtellung erforderlich iſt.

Oftmals haben Guͤter große Huͤlfsquellen, die von unwiſſenden undeunthaͤtigen Wirthen uͤberſehen und nicht gebraucht wurden, und dieſe kaſſen ſich immer eher auf einem Gute erwarten, was in ſchlechten Haͤnden, als in guten geweſen iſt. 8

§. 83. Bei jeder Kaufsverhandlung wird in der Regel vom Verkäufer uͤber das Gut ein Anſchlag ge⸗

macht und dem Kaͤufer vorgelegt, der ihn dann mit ſeinen Erinnerungen oder mit einem Gegenanſchla⸗

ge beantwortet, damit diejenigen Punkte, bei deren Schaͤtzung ſie von einander abweichen, genauer eroͤrtert werden koͤnnen.

Ein ſolcher Anſchlag iſt entweder ein Grund⸗ oder ein Ertragsanſchlag⸗ Erſterer, wozu die Data in der Lehre von der Agronomie werden angegeben werden, wuͤrde weit ſicherer ſeyn, wenn

die zu einem ſolchen beſtimmten Anſchlage erforderlichen Kenntniſſe mehr verbreitet waͤren. Da dieſes

aber bis jetzt nicht der Fall iſt, ſo behilft man ſich mit Ertragsanſchlaͤgen, deren nothwendige Mangel⸗ haftigkeit ſchon daraus erhellet, daß der Ertrag, der aus Grund und Boden, Kenntniß und Ueberle⸗ gung, Betriebskapital und Arbeit hervorgeht, und bei dem obendrein das Riſiko nicht berechnet wer⸗ den kann, dem Grundwerthe allein beigemeſſen wird. Weil man dieſes, obwohl dunkel, fuͤhlte, ſo hat man die Ertragsſatze moͤglichſt geringe angenommen, beſonders aber, da ſie ſich in der Regel auf Dreifelderwirthſchaft gruͤnden, die Benutzung der Brache gar nicht gerechnet, ſondern ſolche als den billigen Vortheil des Wirthſchaftbetriebes angeſehen.

Deshalb paßt dieſe Veranſchlagungsart, beſonders ſo wie ſie in den preußiſchen Staaten einge⸗ fuͤhrt, und mit verſchtedenen Modifikationen bei den Kammeranſchlaͤgen der Domainen und in den rit⸗ terſchaftlichen Taxprinzipien geſetzlich beſtimmt iſt, auch nur allein fuͤr die Dreifelderwirthſchaft; wird dagegen hoͤchſt ſchwankend und unſicher, wenn ſie auf andere Wirthſchaftsarten angewandt werden ſoll, um ſo mehr, da man bei dieſen noch keine hinlaͤnglich beſtaͤtigten Erfahrungsſaͤtze zu haben glaubt. Wenn daher dieſe Taxationsmethode bei einem anders bewirthſchafteten Gute angewandt werden ſoll⸗ te, ſo muͤßte deſſen Ertrag dennoch ſo berechnet werden, als laͤge es in drei Feldern, weil bei jeder an⸗

Guͤter⸗Anſchlä⸗ ge.