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Über Wirthschafts-Einrichtungen nach den Grundsätzen des Schottischen Ackerbaues mit Berücksichtigung der Landwirthschaftlichen Verhältnisse in England und über Verschönerung ländlicher Besitzungen : Mit vierzig Kupfertafeln unlängst ausgeführte Wirthschafts-Gebäude und Ländliche Verbesserungen darstellend / Von J. L. Laudon. Aus dem Englischen übersetzt von Aloys Prosper Biernacki ... und mit Erläuterungen, Anmerkungen und einer Vorrede versehen von A. Thaer
Entstehung
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Hauprstück J.

Beschreibung der in Tew-Lodge-Farm, in der Grafschaft Oxford belegen, in den Jahren 1808., 1809., 1810. ausgeführten Gebäude und

Verbesserungen; mit Bezug auf die Kupfertafeln 1. bis 15.

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[Lage] D. Gut Tew liegt ungefähr achtzehen Meilen nordwestlich von der Stadt Oxford, am Saume der hügligten Gegend, von A. Young in seiner Beschreibung der Grafschaft OxfordBruchstein Bezirk benannt. Eine Hälfte davon liegt auch wirklich im Umfange dieses Bezirks, die andere aber in dem der rothen Erde, oder, in der fruchtbareren Abtheilung dieser Gegend. Die erste zeichnet sich aus durch unregel- mälsige Oberfläche, dürftige Vegetation, und durch gute Wege; indem der andern sanf- tere Abdachung, üppigere Vegetation, besser bestandene Holzungen, und schlimme, von leicht auflöslichem rothen Stein geschüttete Wege, eigen sind.

[Zustand des Gutes im Allgemeinen.] Der Zustand dieses Gutes vor meiner im Jahre 1808. vorgenommenen Besichtigung desselben, war in wirthschaftlicher Hinsicht keinesweges unter dem der benachbarten. Es war gröſstentheils durch Verpachtungen benutzt, deren Aufhebung von des Verpächters Willkühr abhing; einige Vorwerke aber standen in zwölfjähriger Verpachtung, die jetzt eben abgelaufen waren. Das urbare Land,(wozu die Abtheilung des Bruchstein-Landes, und ungefähr ein Viertheil der Abtheilung der rothen Erde oder der üppigen Grasländereien gerechnet werden) wurde sehr passend nach nachstehender Fruchtfolge benutzt: 1. Rüben, 2. Gerste, 3. und 4. künstliche Gräser, 5. W9eitzen, und 6. Hafer; indem kein zweckmäſsigerer Turnus, den Hafer nach dem Weitzen abgerechnet*), für ähnlichen Boden und Lage gewählt werden kann. Der übrige Theil des Gutes bestehend im Park 160. Acres(252 Magd. Morgen) groſs, und die in Rede stehenden Vorwerke, waren als natürliche Wiesen und Weiden

benutzt.

*) Bei. den Britten sowohl wie bei uns sind die Meinungen darüber getheilt, ob man am Schlusse der Rotation zwei Halmfrüchte, zuletzt gewöhnlich Hafer, ungestraft nehmen dürfe, oder nicht. Abgesechen davon, dafs ein gröfseres oder geringeres Wiesenverhältnifs in einzelnen Fällen nur darüber entscheiden müsse, kommt es in England auf die Dauer der Rotation dabei an. Das vierfeldrige Fruchtwechselsystem wird nachhaltig besser loh- nen, als das fünffeldrige mit Hafer; geht aber die Zahl der Schläge über sieben, so kann ohne Bedenken ein Mahl Hafer nach Winterung genommen werden. Auch in dem Falle ist es keinesweges tadelhaft mit zwei Ce- realien die Rotation zu schliefsen, wenn man sich veranlafst sieht, vorher zwei Früchte anderer und minder er-

schöpfendecr Natur nach einander zu nehmen, oder gar Weideschläge länger liegen zu lassen. Th.