Allerdurchlauchtigster Groſsmächtigster Kaiser und König!
Allergnädigster Kaiser, König und Herr!
Wenn auch viele tugendhafte Begenten, den mächtigen Einfluſs des Ackerbaues auf das Glück des Volkes und die Vermehrung der Staats- kräfte einsehend, seine Entwickelung ihres wirksamen Schutzes wür- digten, so waren ihre diesfälligen Bestrebungen weder so tief begründet, noch so umfassend, als die Mittel sind, die Euer Kaiserliche Königliche Majestät zu diesem hohen Zwecke in Ihrem groſsen Reiche anzuwenden, in Ihrer Weisheit beschlossen haben.
Nicht den Bau der nur unter einem gesegnetern Himmel gedeihenden Gewächse, nicht die, unter denen von unseren abweichenden ackerbau- lichen, merkantilischen und politischen Verhältnissen sehr einträglichen Kultur-Arten wollen Ew. K. K. Majestät bei uns einheimisch machen; Sie muthen nicht dem Land-Eigenthümer Aufopferung seiner wohl- erworbenen Rechte an, um so, auf dem kürzesten Wege, eine, den Idealen der Staatskünstler, deren Einseitigkeit gewöhnlich das nächste Decenium aufdeckt, entsprechende Ordnung der Dinge einzuführen. Dagegen haben Sie Sire, den Grundsatz thatsächlich ausgesprochen: „daſs sich der National-Ackerbau nur alsdann heben kann, wenn die Masse der Landbebauer sittlich und religiös erzogen wird, politisch frei ist, der gröſsten Sicherheit der Person und des Eigenthums genieſst, und zu den Staatslasten möglichst schonend, und nach dem gerechtesten Verhältniſs seiner Kräfte angezogen wird; wenn er zur höchsten Berufs- Ausbildung Gelegenheit im eignen Lande findet; in der Verfügung über sein Eigeuthum nicht nur durch keine Satzungen eingeschränkt wird, sondern auch, zur möxglichsten Erleichterung des vortheilhaften Absatzes der Erzeugnisse Anstalten getroffen sind.“
Ja! die Erfüllung aller dieser Bedingungen ist kein frommer Wunsch mehr bei den Unterthanen Ew. K. K. M.; wir erfreuen uns, aller diesen
Forderungen entsprechenden Institutionen.


