ä
304 Ferſtvittzſchaft. 12. Abſchn. Geſchaͤfte im December. (494)
daher hier auch begnügen müſſen, die Hauptgrundſätze der Forſt⸗
rechnungsführung, vorzüglich mit Ruͤckſicht auf die größern Forſte, welche eine abgeſonderte Verwaltung haben, anzuführen.
Forſtgeſchaͤfte im December.
Waldbau. Das Einſammeln der Kiefer⸗ und Fichten⸗
zapfen wird betrieben, und im Fall noch keine ſtarken Fröſte Statt gefunden haben, können auch noch die Zäpfchen der Erle zur Gewinnung des Erlenſames gebrochen werden. Iſt offenes
Wetter, ſo ſind noch Pflanzlöcher für das Frübjahr zu machen,
und die zu Pflanz⸗ und Saatkämpen beſtimmten Orte können
umgegraben werden.
1 Forſtſchutz. Eine beſondere Aufmerkſamkeit erfordern jetzt
4 4
die Holzdiebereyen. Auch thut das Wild viel Schaden auf den Schonungen, wenn ſtarker Schnee einfällt, dem nur durch Ab⸗
ſchießen, oder beſſer noch durch gute Fütterung und Fällung von Aspen und andern Bäumen, Einhalt gethan werden kann. Forſtbenutzung. Die Schläge ſind im vollen Betriebe, vorzüglich muß man eilen, das Froſtwetter in Bruchgegenden zu benutzen und alles Holz auf dem Eiſe herausſchaffen. Das Bauholz iſt in dieſem und dem folgenden Monat zu fällen, die Holzanfuhr muß lebhaft betrieben werden, ſobald Froſtwetter eintritt, im Fall Holz an die Ablagen oder auf die Holzplätze zeu rücken iſt. Wo Freybauholz abzugeben iſt, wird es in dieſem Monate angewieſen, um dem Empfänger hinreichende Zeit zur Abfuhr zu laſſen. ö Sind noch viele unverkaufte Beſtände im Forſte vorhanden, deren längere Aufbewahrung ihr Verderben fürchten läßt, ſo iſt es jetzt Zeit, ſie zur Licitation zu bringen, um ſie dem Meiſtbie⸗ tenden zu überlaſſen. In Kieſernwaldungen iſt dieſer Monat, bis Froſtwetter eintritt, der vortheilhafteſte zum Verkauf des 8 harzigen Stockholzes, welches als Leuchtkien die Stelle der Lampe oder des Lichtes vertritt. Den Sägemüllern müſſen wo möglich ſchon die zu erkaufenden Saͤgeblöcke übergeben werden konnen,
damit ſie im Stande ſind, die Schlittenbahn und den Froſtweg u deren Anfuhr zu benutzen, Auch die Contracte mit Holz⸗ hun dkern überhaupt müſſen ſchon geſchloſſen ſeyn, damit dieſen nicht die vortheiſhafte Zeit zur Abfuhr der Hölzer verloren geht.
1 Dagegen haben die Nutzholzarbeiter, Bretſchnitter, Stabholzſchlä⸗ 6 er, Schindelmacher, Felgenhauer u. ſ. w., ſo wie der ſtrenge feß eintritt, keine Arbeit, indem das gefrorne Holz ſich weder palten, noch aut mit der Säge ſchneiden laͤßt, und es iſt Sorge zu tragen, daß ihnen das brauchbare Holz liegen bleibt, bis es aufthaut, die Leute ſelbſt aber bey dem Ausſchneiden dieſes Hol⸗ zes und dem Einſchlagen des Brennholzes beſchäftigt werden. Auch den mit dem Reißigaufbinden heſchäftigten Holzhauern muß man wo möglich andere Arbeit geben, da die Weiden bey Froſt nicht halten, und bey einfallendem Schnee auch das Reis⸗— holz nicht rein aufgebunden werden kann. Wenn noch Maſt⸗ ſchweine im Forſte ſind, mus dafür geſorgt werden, daß ſie bey Froſtwetter genügendes Waſſer haben.
——
Zmaule


