3) Die in die Provinzen kommenden Grafen, Beamten und Biſchöfe hatten anzuſprechen: freies Quartier(Albergaria), freien Transport und Fahrt und freie Verköſtigung(Parata, Missaticum, Atzung), welche ſehr viel betrug und durch be⸗ ſondere königliche Vollmachten(Tractatoria) beſtimmt wurde. Die Frohnden waren entweder wirkliche Spanndienſte(Straßen⸗ und Herrenfrohnden, Angaria, Paran- garia, Nothreißen) oder bloßes Herleihen von Pferden(Paravedi— Canciani IV. 207). Lang, hiflor⸗ Entwickelung. S. 29. Hüllmann, Finanzgeſchichte. S. 93. Eigenbrodt, Ueber die Bedeabgaben.§. 17. v. Löw, a. a. O. S. 58. 92.
9) Die Inferenda in Naturalien oder Geld nach feſten Taxen von eroberten Ländern, z. B. in Thüringen, ſpäter auch von den Sachſen und Slaven. Lang, hiſtor. Entw. S. 26— 27.
10) Der Solidus enthielt 40 Denare, wovon 500 auf ein Pfund Silber gingen. Werth des Goldes zum Silber 1: 12. Eichhorn, deutſche Staats⸗ und Rechtsgeſchichte, I.§. 89. Lex Salica. Tit. 1. cap. 1. Canciani II. 17.
§. 8.
Kammergüter und Kammerverwaltung unter den fränkiſchen Königen(v. J. 334— 888).
Es kam jezt, beſonders unter Carl d. Gr., weit mehr Ord⸗ nung in die geſammte Staatsverwaltung. Es trat in einer ge⸗ naueren Abgränzung hervor:
I. Das Miniſterium, welches noch faſt aus den nämlichen Per⸗ ſonen wie in voriger Periode beſtand. Die daſſelbe bildende Behörden waren früher nämlich 1) der Major domus(Befehlshaber der könig⸗ lichen Leute). Aus ihm war das jetzige kaiſerliche Haus hervorgegangen und er fiel folglich für dieſe Periode hinweg. 2) Der Referendarius, welcher früher von einem Weltlichen beſetzt war. Da es jetzt eines ei⸗ genen Miniſters der geiſtlichen Angelegenheiten bedurfte, ſo wurde dieſe Stelle, unter dem Titel Apocrifiarius, von einem Geiſtlichen beſetzt und er hieß auch Archicapellanus, weil er auch die Aufſicht über die Hofkanzlei und Hofgeiſtlichkeit hatte. 3) Der Comes palatii (Pfalzgraf), welcher ein Richter im Hofgerichte geweſen war, jetzt einen erweiterten Geſchäftskreis hatte, und Miniſter der weltlichen Angelegenheiten ward. 4) Der Cabicularius, jetzt auch Camerarius (Kämmerer) genannt, welcher der Miniſter der königlichen Ein⸗ künfte und des königlichen Hauſes war. Er war aber eigentlich nur oberſter Erheber und Verwalter des königlichen Privateinkom⸗ mens und Vermögens und ſtand als ſolcher unter den Befehlen der Königin 10).
II. Die Reichsſtände, zur Ueberlegung aller wichtigen Reichsangelegenheiten und zur Ordnung aller Reichsangelegen⸗ heiten. Sie wurden im Frühjahre gehalten, und es verſammelten ſich die Biſchöfe, Aebte, der Adel und die Hof⸗ und Staats⸗ beamten als Berathende. Die anderen Anweſenden hatten keine Berathungsſtimme. In dieſen Reichstagen wurden die Capitu⸗
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