Teil eines Werkes 
2 (1841) Geschichte der politischen Ökonomie in Europa von dem Alterthume an bis auf unsere Tage. 2
Entstehung
Einzelbild herunterladen

6

welche über ſie zum erſten Mal auf eine ſcharfe Weiſe die weſentlichen Regeln feſtſetzte, war der Seehandel in Frankreich faſt Nichts; Col⸗ bert allein gab ihm Schwung und Leben. Die Compagnien beider Indien, würdige Nebenbuhlerinnen der Hanſeſtädte, wurden unter ſeinen Auſpicien geſtiftet. Eine Colonie, abgegangen von La Rochelle, ſollte Cayenne bevölkern; eine andere uahm Beſitz von Canada, und legte den Grund zu Quebee; eine dritte ließ ſich auf Mada⸗ gascar nieder. Der Han elnach der Levante wurde wieder belebt, der nach dem Norden eröffnet, der mit den Colonien erweitert. Die Senegalcompagnie, Anfangs mit einem Monopol organiſirt, ſah bald ihren Handel in die freie Mitwerbung fallen, und der Code noir) war die erſte conſtitutionelle Charte jener unglücklichen

Idee von der umfaſſenden und kühnen Art zu geben, mit welcher Colbert alle Fragen betrachtete:

Ludwig ꝛc.

Nach den verſchiedenen Ordonnanzen, welche wir gemacht haben, um durch gute Geſetze die Verwaltung der Rechtspflege und unſerer Finanzen zu regeln, und nach dem glorreichen Frieden, mit welchem unſere letzten Siege zu krönen es Gott gefallen hat, haben wir geglaubt, daß, um das Glückunſerer Unterthanen zu vollenden, nichts mehr erübrigte, als ihnen durch die Leichtig⸗ keit und Erweiterung des Handels, welcher eine der Hauptquellen des Völker⸗ glücks iſt, ihnen den Wohlſtand zu verſchaffen: und da der Seehandel der beträchtlichſte iſt, ſo haben wir Sorge getragen, die Küſten, welche unſere Staaten umgeben, mit einer Anzahl Hafen und mit Schiffen für die Sicher⸗ heit und Bequemlichkeit der Seefahrer zu verſehen, welche gegenwärtig in allen Hafen unſeres Reiches landen; weil es aber eben ſo nothwendig iſt, den Verkehr durch gute Geſetze zu befeſtigen, als ihn frei und bequem durch die Güte der Hafen und die Gewalt der Waffen zu machen, und weil unſere Ordonnanzen, die unſerer Vorgänger und das römiſche Recht nur ſehr wenige Beſtimmungen für die Entſcheidung der Streitigkeiten enthalten, die zwiſchen den Handelsleuten und Seefahrern entſtehen, ſo haben wir erachtet, daß, um für das Wohl der Schifffahrt und des Verkehrs nichts wünſchen zu laſſen, es wichtig ſei, das gerichtliche Herkommen über die Seeverträge, die bisher un⸗ ſicher war, zu beſtimmen, die Gerichtsbarkeit der Admiralitätsbeamten und die vorzüglichſten Pflichten der Seeleute zu regeln, und eine gute Polizei in den Hafen, an den Küſten und Rheden, welche im Umfang unſeres Gebietes liegen, zu errichten. Aus dieſen Gründen u. ſ. f.

*) März 1685.

Menſchen ſollte. Man ob das der die ſtimmung Männer in die ſe ſie, hör ihrigen. anlegen, kleine Po Marne Anordnu hatten in rigkeiten Holz To ſagen, der Mi diele be ſteigen Ohgle⸗ Ideen

*) N 4s) Hi ben hat: Obwol Mannes e würde ma⸗ habe. Ein von Beme einigermaß einzige de ſchriebenen donnanzen Hiſſzauell