welches er ſchon zweimal nach ſeinem Abzuge abgeerndtet und nun zum Schluſſe mit Buchweizen beſtellt. Das Miſtrecht er⸗ ſtreckt ſich aber nicht allein auf die Körner, ſondern auch auf das Stroh.
Die Lage, in welcher ſich unter ſolchen Umſtänden der an⸗ gehende Pächter befindet, läßt ſich leicht ermeſſen. Sie wird aber oft durch das unrechtliche Betragen des Abziehers noch um Vieles vermehrt. So bald nämlich dieſer ſeinem Gutsherrn, oder der Gutsherr ihm aufgekündiget hat, ſo denkt der Abzieher darauf, ſo viel Miſt als möglich zu machen, damit er nicht allein das gewöhnliche Drittel der Aecker, ſondern auch noch einen Theil derer, die Buchweizen tragen ſollten, ausdüngen kann, und dadurch ſein Benutzungsrecht auch darauf um zwei Jahre zu verlängern. Wie da gedüngt wird, iſt leicht zu den⸗ ken, zumal, da man auf ſolchem Boden noch bis zu Ende Februars Roggen ſaen kann. Nebenbei bricht er auch noch ei⸗ nige Dreiſchweiden auf, düngt und hat dann das Recht, ſie zwei Jahre hinter einander zu benutzen.
Hiermit iſt aber der Unfug noch nicht zu Ende, den größten übt ein ſolcher Abzieher an dem Gehölze aus, wodurch er dem Gutsherrn ſowohl, als ſeinem Auffolger im Pachte, einen un⸗ erſetzlichen Schaden thut. Es würde uns zu weit abführen, wenn ich ſolches hier ganz entwickeln wollte, und ich kehre deß⸗ halb zu dem neuen Anpächter zurück.
Man denke ſich, wo möglich, die Lage eines ſolchen Un⸗ glücklichen! Einen Acker, den er unter ſeinen Augen ausmergeln ſieht, einen Theil ſeiner Viehweiden aufgeriſſen; kein Dung, kein Stroh, als das der dritten Garbe ſeines Gutsherrn; im erſten Jahre kein Scheffel Getreide, und im zweiten nur ein Drittel der Erndte, kein Futtervorrath, auf 3—4 Jahre kein Bund Holz zum Brennen, es bleiben ihm alſo zu dem ſchweren Anfange nichts als der Garten, ein Theil kuüͤmmerlicher Weide und eine Wieſe, im Fall eine bei dem Gute iſt. Dafür hat er nun ſchon in dieſen genußleeren Jahren Dienſte und Geldpacht an den Herrn zu entrichten, dem Staate die Steuern zu zahlen, Kriegslaſten zu tragen, das Inventarium beizuſchaffen, und ſich und die Seinigen aus eigenen Mitteln zu nähren. Zehn glück⸗
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