mehr Eindruck auf den Menſchen macht und ſich beſſer mit ſei⸗ nem Hange verträgt, als das des Guten,— ihre Sittlichkeit beibehält und manche ſonſt durch Zerſtreuung verlorene Stunde zum Fleiße und zur Hänuslichkeit erübriget; ſo nützlich, ſage ich, als jene Iſolirung in dieſer und mancher andern Rückſicht iſt, ſo nachtheilig wirkt ſie auf die geiſtigen Fortſchritte, auf Ver⸗ beſſerung und höhere Cultur. Die Kinder müſſen oft Stunden weit zur Schule gehen und verlieren, da ſie nur wohl zuerſt in ihrem neunten Jahre dahin geſchickt werden können, die beſte Zeit zu ihrem Unterricht. Die Familie ſelbſt ſieht und hört die Woche über nichts Neues. Keine neue Idee dringt ſich ihnen auf; keine Mittheilung bietet ſich dar; keine Liebe zum Beſſern wird in ihr rege. Ihr Gang dreht ſich daher ewig in dem nämlichen Kreiſe herum. Nur der ſchlechtere Landwirth läßt ſich Sonntags in der Schenke ſehen, und das Neue, was er da auffaßt, iſt bekanntlich nicht das Beſſere.
Die Höfe(Colonate) liegen mehr oder weniger unter ſich entfernt. In ſchlechten Gegenden, wo zur Subſiſtenz einer Fa⸗ milie ein größerer Flächenraum nöthig iſt, ſind ſich die Höfe ſehr fern; naͤher in reichern Gegenden. Gewöhnlich aber liegen einige davon ziemlich nahe beiſammen und werden dann durch die weitläuftigen Marken von allen übrigen getrennt. Sechs bis acht ſolcher ſich nahe liegenden Colonate bilden den Kern jeder Bauerſchaft, von welcher die mehr umher zerſtreuten Höfe Theil machen. In dieſem Centralpunkte findet ſich auch wohl das Schulhaus, welches zugleich zu den Verſammlungen in Bauernangelegenheiten dient, oder der Ort, wo die ſogenannte Bauerſprache ſtatt hat.
Da die iſolirten Höfe nicht ganz ohne Taglöhner beſtehen können, und dieſe, der Entfernung von den Brinken und Dör⸗ fern wegen, nicht nach Belieben zu haben ſind: ſo findet man auf jedem Erbe ein oder ein Paar kleine Wohnungen für Ar⸗ beiterfamilien. Dieſe Heuerlinge treiben gewöhnlich ein Hand⸗ werk, wie Leinweben, Holzſchuhmachen. Der Hofbauer vermie⸗ thet ihnen außer der Wohnung und einem Gaͤrtchen etwas Land und läßt ſie ihr Vieh, unter dem Schutzmantel ſeines Rechtes, in die Mark oder Gemeinweiden eintreiben. Die Ab⸗
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