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Zweiter Band (1821) Lehrbuch der Landwirthschaft. Zweiter Band
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II. Spezielle Pflanzenkulturs⸗Lehre.

§. I. Begriff dieſer Lehre.

1. Uaer ſpezieller Pflanzenkultur verſteht man die eigenthümliche Pflege, welche jede Pflanze er⸗ heiſcht, wenn ſie unter den gegebenen Verhältniſſen den größten, reinen Ertrag abwerfen ſoll.

2. Es iſt nicht genug, nur allein zu wiſſen, welche Bedingungen der Boden den Pflanzen gewähre, von was

ihre Ernährung abhange, und wie ihr lebhaftes Wachsthum

und ihre zusbildung zu befördern ſey; wir müſſen auch noch nebenbei die eigenthümliche Natur der Pflanzen kennen: welchen Grad von Warme und Feuchiigkeit ſie fordern, wel⸗ chen Umfang ſie unter verſchiedenen Verhältniſſen erreichen, wie lange ihre Lebensdauer ſey, welchen Ertrag ſie in Quantität und Qualität geben u. ſ. w., um hiernach die allgemeinen Lehren in Anwendung zu bringen.

3. Der Landwirth muß daher von jeder Pflanze, die er zu kultiviren geſinnt iſt, kennen:

a. den Grad der Wärme und Feuchtigkeit, den ſi zur Ausbildung erfordert, was man im Allgemeinen durch das Klima begreift;

b. die Bodenart, welche ihr nach der verſchiedenen Modifikation des Klima am meiſten zuſagt;

Burgers Lehrb. d. Landw, II. Bd.