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ehe man auf ihre Vermehrung oder Vergrößerung oder
beſſere Penützung denken darf.
§. III.
Abtheilung und Ueberſicht der Lehre der Landwirthſchaft.
1. Die Lehre der Landwirthſchaft wird abgetheilt in die Lehre der Kultur der Pflanzen, Acke rbau, und jene der Thiere, Viehzucht.
Bei einem geringen Stande der Bevölkerung, unter
eigenthümlichen, in der bürgerlichen Verfaſſung oft mehr als im Klima beruhenden Verhältniſſen, ſo wie im rohen Zuſtande der menſchlichen Geſellſchaft wird oft die Viehzucht mit Aus⸗ ſchluſſe des Ackerbaues, und umgekehrt in überbevölkerten Län⸗ dern Acker⸗ oder vielmehr Gartenbau mit Ausſchluſſe der Vieh⸗ zucht betrieben. Beiſpiele vom erſteren ſind: mehrere Kantone der Schweiz, die nomadiſchen Völker in Aſien u. f. w. vom zweiten, die Chineſen, zum Theile manche Gegenden von Italien, u. ſ. w. Wo aber die Bevölkerung weder zu klein, noch zu groß iſt, ſind Ackerbau und Viehzucht unzer⸗ trennlich, weil das Eigenthum jedes Einzelnen zu klein iſt, um bloß Viehzucht zu betreiben, und zu groß, um es ohne Hülfe der Thiere als Ackerland zu benützen.
2. Da der Menſch größtentheils und ſeine Hausthiere ganz von Pflanzen leben: ſo iſt die Kenntniß der zu dieſem Behufe anwendbaren und vorzüglichſten Pflanzen, ihrer ei⸗ genthümlichen Natur, und die Lehre ihrer Pflege und Verwendung der wichtigſte Theil der Landwirthſchaft.
3. Ehe wir aber zur Lehre der Pflege dieſer Pflanzen ſchreiten, iſt es nothwendig, zuerſt jene Subſtanz näher zu unterſuchen und kennen zu lernen„Iin welcher das Wachsthum derſelben vorgeht, nämlich die Erde.
4. Wollen wir Grundſätze für den Ackerbau aufſtellen: ſo müſſen wir vorerſt wiſſen, was der Boden zum Wachs⸗ thume der Pflanzen beiträgt, in wiefern ſeine phyſiſche


