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wegen der Berechnung und Ginhebung nichts. abgezo- gen, weil der Pähter.an dem Berfauf der darunter mit begriffenen ITaturalien, einigen Gewinn für ſeine Bemühung: hat, In Anſehung der baaren beſtändi* gen Gefälle iſt, der Pächter aber: blos. als Nendant zu betrachten und es wäre vielleicht nicht unpaſſend, ſtatt des gewöhnlichen. fixirfen Beamtengehalts, eine Fleine Tantieme von den, beſtändigen Gefällen einzu führen, welche Nemuneration,, bei. jedem Amte mit dem Umfang der Beamtenge'äſte, und. der 2lb- oder Zunahme der beſtändigen, Gefälle im genauen. Ber: hältniß ſtehen würde,
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Unter die unbeſtändige Gefälle reHnet man ſol<e Cinzahmen, welche nicht fixirt, ſondern ſteigend und fallend, und von äußern, Zufällen abhängig. ſind. Dahin.„gehören,“ naM jedes Orts, Berfaſſung;„das Gdußgeld von'Einliegern.(ir ,Th. G- 199); Weide- geld, Fleiſczehend, Blutzehend, Horn» oder Klaypen- ſ&oß von.dem Vieh, was..die Ünterthanen DISE Beuten: oder Bienenzins'von ihren Bienenſtö>en; JI8ohnungsmiethe- von herrſchaftlichen Familienhäu- ſern u. ſ. w,„Auch- gehören, dem Begriff nah, Fähr:- Damm- und Brürengeld, Uferzins für. das Anlegen der Cdiffer, Gtand- und NiarFtgeld- von Buden auf Jahrmärkten u. dgl. hiecher,. wiewohl ſolH<e Hebun- gen auc- öfiers an den. Meiſtbietenden verpachtet, und dann unter dem Titel: An kleinen Pac t- ſtüX>en bere<net zu werden pflegen.
Die unbeſtändigen Gefälle werden, eben. ſo. wie
vonn
giſter


