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Theilung des geſammten Landeigenthums ſind oben geſchildert worden. Der aus einer ſol<en Allge, meinheit entſtehende Nachtheil würde bei der An- wendung in einem bedeutenden Diſtrikt eben ſo, nur fürs Ganze weniger fühlbar, eintreten. Man laſſe ſim alſo duch die würklich nict unerhebli- <en Bortheile des Abbaues nicht verleiten, ihn für allgemein und unbedingt anwendbar und nüß: lim zu halten, Dies iſt er offenbar nicht.
b) In leißtem Boden, und wo es an BWieſewachs fehle, wird der Abbau an und für ſim(wie die Erfahrung von beinahe allen auf leichtem Boden gleichſam erzwungenen Colonie-Anlägen zur(Ge- nüge gelehrt hat). ſcwerlich gedeihen, und die wohlthätigen Folgen, welche davon für das ſtad: tiſmMe Gewerbe erwartet werden, nicht haben; denn die Colonen werden ſich nie über einen mit: felmäßigen Wohlſtand erheben können, indem leichtes Land ſchlechterdings nie nach Verhältniß der darauf verwandten Arbeit den Erträg wie ein ſtarker Boden giebt. Jenes qualificirt ſich daher weit mehr, und ganz eigentli zur Bewirthſc<af- fung in größeren Flächen, und kaänn in dieſer Art durd) Beihtllfe der Schäfereien, denen es hinwie- derum eine paſſende Weide darbietet, und durch den Dünger vom Maſtvieh, welches herrſchafetli: de Brau- und Brennereien zu halten erlauben, no<4 om beſten genusßt werden. Ferner ſind
ce) die zu kleinen Parceelen bei der Digmembration in der Regel nicht gur, und ſorgfältig zu veimei- den; ſonſt fritt der ſ<limme Fall ein, daß die A&erbauer ihre Produktion gatiz oder größten- theils ſelbſt verzehren.(Die Büdner- oder Ta- gelöhnerſtellen Fommen hierbei nicht eigentli in Betracht; denn ihre Beſiger haben zwar entweder
gar fein oder ſo wenig Land, daß ſie ihre Con-
ſumtion nicht hervorbringen; vergleichen Etabliſ-


