Teil eines Werkes 
2 (1828) Wirthschafts-Plane und Entwürfe für die Rochsburgischen Wirthschaften für die Jahre 1803-1825 : nebst nachträglichen Bemerkungen über den Gang derselben in der letzten Zeit bis zu und nach dem Tode des Grafen Schönburg vom Herausgeber
Entstehung
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18 Wirthſchafts Plane und Entwuͤrfe

2) der junge Klee braucht laͤngere Zeit zum Trocknen, daher ſich der Hafer, welcher bekanntlich laͤnger ohne Scha⸗ den liegen kann, beſſer dazu ſchickt, als Gerſte;

3) die Gerſte auf friſchem Schafduͤnger wird nicht fuͤr ſo gut, als andere gehalten.

Daß uͤbrigens in der Eintheilung(ogl. Tab. C.) einige Fehler ſind, beſonders bei Nr. I. B., wo der Klee ſich zu zeitig folgt, bei Nr. III. A., wo Erbſen nach Korn kommen, da doch vor 2 Jahren dergleichen ebenfalls daſelbſt geſtanden, ſo muß letzterer Fehler durchaus geaͤndert werden; der erſtere aber duͤrfte ohne Bedeutung ſeyn, weil auf dieſem Felde noch niemals Klee geweſen. Es iſt dieſerhalb auch eine neue Tabelle D eingeſchaltet, in der die Erbſen auf Nr. 2. A. kommen, wo der⸗ gleichen noch nicht gewachſen.

Nunmehr koͤmmt Alles darauf an, die Duͤngung fuͤr Nr. 3. B. herbeizuſchaffen, weil das Feld eher mager, und, außer Teichſchlamm, wenig Ausſicht dazu vorhanden iſt. Hammelmaſt und Behrends Kalkungsmethode werden das Beſte thun muͤſſen. Auch giebt dies einige Erleichterung, daß der Duͤnger fuͤr Hafer erſt im Fruͤhjahr aufgefahren werden kann.

Es verſteht ſich, daß auf den Fall, wenn die Brandwein⸗ brennerei zu Stande koͤmmt, oder ſonſt genugſamer Duͤngervor⸗ rath entſteht, eine andere Eintheilung der Felder gemacht wer⸗ den muß. In der gegenwaͤrtigen iſt das weſentliche Gute:

1) daß die erſchoͤpfenden Getreidefruͤchte durch Klee, Erbſen und Erdaͤpfel abgewechſelt werden;

2) daß Klee und Erdaͤpfel allezeit in beduͤngtes Land kommen;

3) daß dieſes mit dem Korne der Fall nicht iſt, weil es ſich ſonſt leicht uͤberwaͤchſt;

4) daß zwei Sommergetreide⸗Fruͤchte, welche nicht ſo ſehr erſchoͤpfen, und eine Winterfrucht angenommen worden;

5) daß ein Zeitraum von ſechs Jahren verſtreicht, ehe die naͤmliche Frucht wieder auf das Feld koͤmmt;

6) daß die Arbeiter, durch deren Vertheilung bei gegen⸗ waͤrtiger Eintheilung, Erleichterung erhalten.

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