1. Metapolitischer Theil der Staatswirthschaft.
Begriff und Entstehung von Gütern.
S. 15. 3
Besriff von(Hüter tennt man im weitläuftigsten "= Sinne des Worts alle diejenigen Dinge, über welche der Mensch ein Eigen- thum auszuüben fähig 15T"). Im’en- geren Wortverstande versteht man darun- ter blols solche Dinge, die wirklich schon ans Eigenthum eines Men- schen übergegangen sind“);
*) Luft und Licht können z, B. niemals Güter ge- nannt werden, wohl aber schon Wasser, Erde uU. 8, W,
”) Im engeren Wortverstande wäre also z. B. Wasser nur aledann ein Gut zu nennen, wenn der Mensch ein Eigenthum über dasselbe ausübt. In diesem Sin- ne kann ein Fluls, über welchen ein ganzes Volk, ein See, oder Teich, über welchen ein Privatmann ein Eigenthum ausübt, ein Gut genannt werden.
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