Teil eines Werkes 
Erster Band (1805)
Entstehung
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1. Metapolitischer Theil der Staatswirthschaft.

Begriff und Entstehung von Gütern.

S. 15. 3

Besriff von(Hüter tennt man im weitläuftigsten "= Sinne des Worts alle diejenigen Dinge, über welche der Mensch ein Eigen- thum auszuüben fähig 15T"). Imen- geren Wortverstande versteht man darun- ter blols solche Dinge, die wirklich schon ans Eigenthum eines Men- schen übergegangen sind);

*) Luft und Licht können z, B. niemals Güter ge- nannt werden, wohl aber schon Wasser, Erde uU. 8, W,

) Im engeren Wortverstande wäre also z. B. Wasser nur aledann ein Gut zu nennen, wenn der Mensch ein Eigenthum über dasselbe ausübt. In diesem Sin- ne kann ein Fluls, über welchen ein ganzes Volk, ein See, oder Teich, über welchen ein Privatmann ein Eigenthum ausübt, ein Gut genannt werden.

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