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Als Hülfswissenschaft der Poli-
tik dient die Metapolitik*). Letztere betrachtet den Menschen aufser seiner Verbindung als Bürger und untersucht
einem solchen Zustande der Dinge gemäls die mannichfaltigen Beziehungen der Men- schen unter sich*"), so wie manche ihrer
Beziehungen gegen die äulsere Natur.
*) Die Metapolitik verhält sich zu Politik wieMe-
taphysik zu Physik und führt darum auch den ihr sehr passend beigelegten Namen. Sie überschrei- tet die Gränzen der Politik, um sich mit Gegenstän- den zu beschäftigen, die nicht mehr für die Politik gehören ‚ aber als Hülfsstudium nicht wohl von der- selben entbehrt werden können. Man möchte von ihr sagen, dafs sie in das heilige Dunkel zu dringen, sucht, welches für die Politik mit einem Schleier be-
deckt ist.
-*%) In diesem Sinne macht auch das Naturrecht einen
Theil der Metapolitik aus. Oder will man solches zu einer eignen Wissenschaft absondern, so gehö» ren wenigstens seine ersten Gründe in die Me. tapolitik. Schicklicher ist wohl auf alle Fälle der Ausdruck: metapolitische Anfangsgründe der Rechtslehre, als metaphysische A. d. R.L. Welch ein ungeheurer Sprung von der ur- sprünglichen beschränkten Bedeutung des Worte Metaphysik bis zu der, in welcher es die neueren
Philosophen nehmen!
Ein vorzüglicher Theil der Politik ist
derjenige, welcher sich mit der Lehre vom
ara Bes:ifl der politischen
Vekonomie.


