Teil eines Werkes 
Erster Band (1805)
Entstehung
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ten Schutze der Personen und des Ei-! genthums bestand.

4.7: rag In derbürgerlichen Gesellschaft\ Sa enrie ‚also der gemeinschaftliche' Zweck:\

allgemeineSicherheit bestimmt; aber| über die einzelnen Mittel, jenen Zweck zu| erreichen,ward noch nichts verordnet.| Natürlich mußste in Ausehung dieser letzte-| ren sehr oft Zwist entstehen und ein sol-|

cher Zwist oft die Auflösung der ganzen

Gesellschaft nach sich ziehen. Bald sahe man die Nothwendigkeit ein, eine sichere,

bestimmte Maalsregel wegen Auswahl der

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| Mitte] zu trefien. Man wählte daher eine oder mehrere Personen aus und übertrug| ihnen die Vollmacht, in Ansehung der| Mittel zu entscheiden."Oder es wur-| de der Vertrag geschlossen, dals jederzeit in streitigen Fällen der Beschlufs der Mehr-| heit gelten solle.|

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Begriff des Auf diese Weise ward der Wille eines| Herischers. Theils der Gesellschaft dem Willen des an- dern unterworfen. Es entstand ein Herr-

scher, es entstanden Unterthanen. Je-

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