Teil eines Werkes 
1 (1826) Beschreibung einer Reise durch das Königreich der Niederlande welche auf Veranlassung des landwirthschaftlichen Vereins in Bayern gemacht worden. 1
Entstehung
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Armen⸗Colonie

durch beſondere Induſtrie etwas Namhaftes geleiſtet habe; ſie berechtiget ſowohl an Sonntagen als auch an Werktagen auſſer den Arbeitsſtunden ohne Er laubniß aus der Colonie gehen zu duͤrfen.

Die Erwerbung der goldenen Medallle ſetzet den

Coloniſt einen jaͤhrlichen reinen Ertrag von 250 fl. nachweiſen koͤnne. Sie entbindet ihn von allen Zwangs geſetzen der Colonie.

Theil fuͤr die Miethe und den Feldarbeitsfond entnommen; und erſt von der dritten Ernte an 5o fl. fuͤr die Miethe, 50 fl. fuͤr den Feldarbeitsfond und 25 fl. zur Schuldenab⸗ zahlung geleiſtet.

Diejenigen, welche noch keine Medaille erworben haben, muͤſſen jaͤhrlich in das Magazin der Colonie von ihrer Ernte einliefern:

1. fuͤr Miethe und Feldarbeitsfond, den Werth von 100 Gulden;

2. 36 Schaͤffel Roggen oder eine andere Frucht, damit die Coloniſten⸗Haushaltung taͤglich 6 Pfund Brod daraus erhalten kann;

3. 160 Schaͤffel Kartoffeln, um vom 1. November bis 1. Auguſt, wochentlich 4 Schaͤffel, davon zuruͤckzuerhalten;

4. den Werth von 25 fl. zur Schuldenabzahlung;

5. zwei Stuͤber vom Gulden Arbeitsverdienſt fuͤr Ad

1 ¹ miniſtrationskoſten; und

6. die Haͤlfte ſeines Verdienſtes fuͤr die uͤbrigen Vor⸗ ſchuͤſſe, welche er empfaͤngt, iſt er auf Abrechnung zuruͤckzu⸗ laſſen ſchuldig.

Was hievon eruͤbrigt, bleibt zu ſeiner freien Verfuͤgung geſtellt.

Beſitz der ſilbernen voraus, und fordert, daß der

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