290 Vierzehnte Abtheilung. Ueber die Berechnung ꝛc.
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ſich allein. Die Ueberſicht eines jeden iſt mehr werth, als die anſcheinende Bequemlichkeit einer
Tabelle, welche die Ordnungsfolge der Theile auf⸗
hebt, die der Zweck der Rechnung erfordert.
Die Rubrikenfolge, welche man in den In— ventarien einmahl einfuͤhrt, duͤrfen nicht ohne Noth veraͤndert werden; eben ſo wenig die Rubriken fuͤr den Zuſchuß des laufenden Kapitals und fuͤr die herausgenommenen Gelder und den Abgang.
Von Allem, was aus den Mitteln der Schaͤ⸗ ferei ſelbſt, ohne baare Auslagen, wieder zu ihrem Beſten verwendet wird, bringe man den Werth in eine beſondere Summe, ſo wie von Allem, was baare Geldauslagen erfordert hat.
Alles Verkaufte, alles zu beſonderen Zwecken
ohne Geld⸗Einnahme Verwendete, und alles,
was verloren geht, bringe man uner, beſdndene Rubriken.
Die Werrchanſaͤtze von Allem, was ohne Geld⸗ einnahme abgeht, muͤſſen den Anſatzen im vorher⸗ gehenden Inventarium, oder in dem Kapitalzuſchuß im Laufe des Jahres, gleich ſein.
Zur Unterſuchung des Ertrags iſt noch erfor⸗ derlich, daß im neuen Inventarium von den Me⸗ liorationen, deren Nutzung ſich auf einige Jahre hinaus erſtreckt, die noch ruͤckſtaͤndige Nutzung in Anſchlag gebracht werde, ſobald die Meliorationen, auch wenn ſie aus den eigenen Mitteln der Schaͤ⸗ ferei herruͤhren, unter dem Kapitalzuſchuß aufge⸗ fuͤhrt worden ſind.


