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praktiſchen Ermittelung des Nealpreiſes der verſchiedenen Wieſenclaſ⸗ ſen, liefern.
Die Geſichtspuncte— heißt es dort—, wornach der Werth des Heues beſtimmt werden muß, ſind weniger klar, und erlauben keine ſolche Beſtimmtheit, als beim Ackerland. Der Werth eines Scheffels Roggen iſt gleichgroß, er mag auf dieſem oder jenem Gute gebaut ſeyn. Der Futterwerth des Heues, ſo wie der Werth des Düngers, andert ſich mit dem Verhältniſſe, worin der Heugewinn zur Ackerfläche ſteht, und mit der Qualität des Ackers, wo⸗ durch der Dung benutzt werden ſoll. Die Grundſätze, wornach der Futter⸗ und Dungwerth des Heues zu beſtimmen ſind, liegen noch völ⸗ lig im Dunkeln; es würde deßhalb jetzt noch vergeblich ſeyn, einen Maßſtab der Werthsbeſtimmung für alle verſchiedene Verhaltmiſſe auf⸗ luchen und darſtellen zu wollen.
Für ein gegebenes Local, wo der Heugewinn zur Ackerfläche in einenn mittlern Verhältniß ſteht, ergab des Verfaſſers Berechnung den ganzen reinen Ertragswerth für ein Hoffuder Heu zu 2 Rthlr. 31 ßl. Der Werth des aus dem Heu erfolgenden Dungs iſt hierin mitbegrif⸗ fen; die Werbungskoſten des Heues, ſo wie alle auf den Antheil der Wieſen fallende allgemeine Culturkoſten, als Abgaben, Baukoſten, Adminiſtrationskoſten u. ſ. w., ſind abgerechnet, ſo daß der angegebene Ertragswerth als Norm des Kauf⸗ oder Pfandwerthes für dieſes Lo⸗ cal dienen könnte.
Da es unmöglich iſt, den verſchiedenen Werth des Heues für k⸗ des einzelne Gut zu beſtimmen, ſo wird nur beabſichtigt, den mittlern Werth, wie er aus dem Durchſehnitt aller Güter hervorgehen würde, zu ſuchen.
Da der Standpunct, aus welchem oben erwähnte Werthsberechnung gemacht iſt, mit dem mittlern Verhältniß ziemlich übereinſtimmt, ſo nimmt man, in Ermangelung mehrer Erfahrungen, dieſe hier zur Baſis.
Wie wir oben bereits angeführt, iſt nach dem Bonitirungsregle⸗ ment die Taration der Wieſen in der Art geſchehen, daß man in den beſten Wieſengründen von 100 Q. Ruthen ein Bauernfuder Heu rech⸗ net, bei minder guten Wieſen mehre Q. Ruthen und bei den ſchlechte⸗ ſten 300 Q. Ruthen auf ein Bauernfuder angenommen hat. Jedes Bauernfuder iſt, ohne Rückſicht auf die Größe der Fläche, wovon es geworben iſt, gleich zwei bonitirten Scheffeln Ackerland gerechnet*).
*) Auch ohne Rückſicht, ob ein Gut viel oder wenig Heuwerbung habe. Schon v. Ferber führt in ſeinen„Grundzügen zur Werthſchätzung der
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